Städtebauliche Denkmalpflege
Erfassen, Bewerten, Beraten
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Die Städtebauliche Denkmalpflege etablierte sich als Aufgabenfeld der staatlichen Denkmalpflege in den 1970er Jahren. Hintergrund waren die Kriegszerstörungen und großflächigen Stadtumbaumaßnahmen in der Nachkriegszeit, die zum Verlust von Altbauquartieren und der Errichtung maßstabssprengender Neubauten führten. Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass Denkmäler mit ihrem Umfeld in einer Beziehung stehen und erst durch die Berücksichtigung des räumlichen Kontextes eine ganzheitliche denkmalgerechte Betrachtungsweise möglich ist. Mittlerweile wird die Städtebauliche Denkmalpflege nicht nur in den Denkmalschutzgesetzen der Länder, sondern auch im Bauplanungsrecht des Bundes berücksichtigt.
Das Sachgebiet Städtebauliche Denkmalpflege nimmt unterschiedliche Aufgaben wahr: Am Anfang stehen die Erfassung und Bewertung von objektübergreifenden städtebaulichen und kulturlandschaftlichen Zusammenhängen, in denen eine starke Verdichtung historischer Elemente vorliegt. Darunter fallen etwa Ortskerne, Siedlungen, Straßenzüge oder auch Industrieanlagen. Als Folge befasst sich das Sachgebiet mit den Chancen und Möglichkeiten die Erhaltung der als denkmalwert erkannten flächenhaften Strukturen und Elemente. Wir beraten und leisten Vermittlungsarbeit bei großmaßstäblichen Planungsvorhaben und bei der Umsetzung von Maßnahmen, die Denkmäler, ihre Umgebung oder ihre Beziehung zueinander betreffen.
Ein bewährtes Instrument für den Erhalt räumlicher Zusammenhänge gemäß Denkmalschutzgesetz NRW ist die Denkmalbereichssatzung. Sie erläutert den Wert und die definierenden Bestandteile des schützenswerten Gebiets, formuliert Schutzziele und dient als rechtliche Grundlage für die denkmalgerechte Weiterentwicklung. In einem Gutachten werden die historische Entwicklung und Bedeutung erläutert, die prägenden Objekte, Zusammenhänge sowie der Umfang definiert und der Denkmalwert begründet. Das anschließende kommunale Satzungsverfahren und der weitere denkmalpflegerische Umgang werden vom LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) ebenfalls fachlich begleitet.
Zu einer wesentlichen Aufgabe der Städtebaulichen Denkmalpflege gehört ferner die Prüfung, ob das öffentliche Interesse der Denkmalpflege bei der Aufstellung und Änderung von Raumordnungsplänen (Landesentwicklungsplan, Regionalplan), Bauleitplänen (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) und anderen öffentlichen Fachplanungen wie Planfeststellungsverfahren und Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz angemessen berücksichtigt wird. Vor diesem Hintergrund werden regelmäßig denkmalfachliche Stellungnahmen abgegeben. Diese Aufgabe ergibt sich aus der gesetzlich festgeschriebenen Funktion des LVR-ADR als Träger öffentlicher Belange (TöB). Weiterhin unterstützt das LVR-ADR durch die Bereitstellung von GIS-Daten.
Die Städtebauliche Denkmalpflege berät Kommunen bei der Aufstellung von Denkmalpflegeplänen und denkmalpflegerischen Fachbeiträgen. Ebenso bietet das Sachgebiet Unterstützung bei der Bewertung und beim Umgang mit historischen Zusammenhängen im planerischen Bereich auf der Grundlage anderer Gesetze oder Rechtsverordnungen an. Dies betrifft unter anderem die Vorbereitung von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen, Gestaltungsfibeln (auch Gestaltungshandreichungen, Gestaltungsleitfäden) sowie städtebaulichen Entwicklungskonzepten wie Masterpläne. Schließlich beteiligt sich das Sachgebiet in Fachgremien wie der Fachgruppe Städtebauliche Denkmalpflege oder der AG Historische Stadt- und Ortskerne NRW.
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Sachgebiet Städtebauliche Denkmalpflege im Überblick