Inventarisation

Erfassen, Erforschen, Bewerten

Ausstellungsgebäude mit Sheddach des Abteibergmuseums in Mönchengladbach.

Inventarisation – Grundlage denkmalpflegerischen Handelns

Die Abteilung Inventarisation schafft die Grundlagen für denkmalpflegerisches Handeln, denn nur was als Denkmal erkannt ist, kann auch geschützt werden. Mit Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes NRW 1980 erfasste und bewertete das Denkmalfachamt rheinlandweit die Denkmallandschaft. Die Ergebnisse dieser Kulturguterfassung sind den Unteren Denkmalbehörden in den Kommunen mit Anträgen auf Unterschutzstellung übermittelt worden. Sie sind für die Eintragung erkannter Denkmäler in die Denkmallisten und damit für die Unterschutzstellung zuständig. Da sich im Laufe der Zeit auch der Bewertungshorizont ändert, jüngere Zeitschichten in den Blick geraten und neue Forschungserkenntnisse Betrachtungs- und Bewertungsweisen ändern, ist die Arbeit der Inventarisation nie abgeschlossen.

Erfassen und Erforschen

Wir Inventarisator*innen erfassen und erforschen Gebäude und bauliche Hinterlassenschaften, aber auch Gärten und Parks, Anlagen der Industrie, ­Technik und des Verkehrs sowie städtebauliche Zusammenhänge und unter­suchen sie auf ihre Denkmaleigenschaft. Im Fokus steht bei größeren Erfassungskampagnen nicht das einzelne ­Gebäude, sondern wir nehmen unter anderem Architekturgattungen, Zeitstellungen und Bauaufgaben in den Blick, die wir mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden untersuchen. ­So verschaffen wir uns grundlegende Kenntnisse über die rheinische Baukultur. Eine Zeitgrenze sieht das Denkmalschutzgesetz NRW übrigens nicht vor, doch ist ein gewisser zeitlicher Abstand notwendig, um einen Überblick über die wichtigen historischen Entwicklungen der jeweiligen Zeitstellung zu gewinnen.

Wie läuft eine Denkmalwertprüfung ab?

Das Denkmal beziehungsweise das gebaute Objekt ist die wichtigste Quelle, denn es ist ein materialisiertes Archiv für das Bauen, Wohnen und Wirtschaften in vergangener Zeit. Nicht nur sein Äußeres, sondern auch die Konstruktionsweise, die Grundrissstruktur sowie Ausstattungsteile wie Wandvertäfelungen, Fußböden, Türen und Fenster sind hierfür wichtige Zeugnisse.

Wie läuft eine Denkmalwertprüfung ab und wer führt sie durch?
Bei einer Denkmalwertprüfung erfassen wir zunächst bei einem Ortstermin das Objekt in seiner Gesamtheit – vom Keller bis zum Dachstuhl – , und dabei auch seine städtebauliche Einbettung. Daran schließt sich an die Auswertung von Literatur, etwa zur Ortsgeschichte und diversen Archivbeständen wie Bauakten, historischen Plänen und Fotos sowie Schriftgut. Ganz zentral ist die vergleichende Analyse, denn durch sie lässt sich die Bedeutung des Einzel­objekts im rheinischen oder auch überregionalen Baubestand ermitteln.

Unsere Wissenschaftler*innen haben dafür epochenübergreifend umfassende Kenntnisse. Anhand der Kriterien des Denkmalschutzgesetzes NRW nehmen wir als sachverständige, unabhängige Wissenschaftler*innen die abschließende Bewertung vor. Denkmalwert­prüfungen können aber auch von Unteren beziehungsweise Oberen Denkmal­behörden im Schulterschluss mit unserem Fachamt vorgenommen werden.

Kriterien einer Denkmalwertprüfung

Ein Objekt kann zum Beispiel bedeutend sein, weil es eine besondere künstlerische Leistung zeigt, es kann aber auch das letzte seiner Art, ein ungewöhnlicher Typus oder gerade ein typisches Exemplar einer Bauaufgabe sein, das besonders gut überliefert ist. Der Überlieferungszustand des Prüfkandidaten ist ein Eckpfeiler für die positive Bewertung eines Denkmals. Denn zu stark veränderte Bauten haben ihren spezifischen Charakter eingebüßt und sind nicht mehr als authentisches Geschichtszeugnis lesbar.

Fachliche Beratung

Wir beraten rheinlandweit die Unteren Denkmalbehörden, die Oberen Denkmalbehörden und die Eigentümer*innen in allen Fragen rund um den Denkmalwert aller Denkmalgattungen der Bau- und Kunstdenkmalpflege.