Schulordnung & Verhaltenskodex
Unsere Schulordnung und unser Verhaltenskodex schaffen für Schüler*innen, Eltern und alle Mitarbeitenden einen verbindlichen Rahmen, der Schutz, gegenseitigen Respekt und ein gutes gemeinsames Lernen ermöglicht.
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Die LVR-Dietrich-Bonhoeffer-Schule ist eine schulische Einrichtung für Schüler*innen mit besonderem Förderbedarf. Der Auftrag der Schule ergibt sich aus den individuellen Lern- und Leistungsvoraussetzungen der Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung.
Die Zugänge zu den unterschiedlichen Lerninhalten erfolgen unter anderem über wiederkehrende Arbeits- und Sozialformen (wie zum Beispiel Morgenkreis, Wochenpläne, ....) und durch ein Lernen, das Bewegungsanteile beinhaltet, handlungsorientiert ist und das Prinzip der Selbstständigkeit berücksichtigt.
Die drei Aspekte Unterricht, Erziehung und Therapie stehen in der Förderung nebeneinander und müssen durch die Mitarbeiter*innen individuell zugeschnitten werden. Insofern versteht sich die Schule auch als "Dienstleister" in dem Sinne, dass für die Schüler*innen durch das Fachwissen der Lehrkräfte und Therapeut*innen sehr individuell Förderung ermöglicht wird und Förderziele erreicht werden.
Die LVR-Dietrich-Bonhoeffer-Schule ist ein Ort, an dem eine Angebotsvielfalt für die Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung besteht, die sich auf Lernangebote und Lehrmethoden bezieht.
Eine solche Vielfalt kann auf Dauer nur Bestand haben, wenn ein entsprechender Rahmen (die Schulordnung) diese sichert und schützt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass eindeutige Regeln für alle am Schulbetrieb Beteiligten gelten. Ein Zusammenleben und -lernen über lange Tagesabschnitte ist nur dann möglich, wenn Schüler*innen, Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte sich zu einem verbindlichen Handeln verpflichten und sich an grundsätzliche Regeln des Zusammenlebens halten.
Schüler*innen, Lehrkräfte sowie Erziehungsberechtigte haben die vorliegende Schulordnung gemeinsam in verschiedenen Treffen diskutiert und in der Schulkonferenz am 16. März 2006 verabschiedet:
Unterstützung und Konsequenzen bei Verstößen
Falls Adressen, Telefonnummern und Ähnliches sich ändern, ist eine sofortige Information des Sekretariats, der Lehrkräfte, der Therapeut*innen sowie des Busunternehmens erforderlich.
Der Informationsaustausch zwischen Schule und Elternhaus ist für den Erfolg und das Wohlbefinden der Schüler*innen von großer Bedeutung. Deshalb sollten alle Erziehungsberechtigten an den angebotenen Elternsprechtagen, Elternabenden, Klassenpflegschaftssitzungen und Ähnlichem teilnehmen und bei Bedarf Gespräche mit den Lehrkräften vereinbaren. Die Erziehungsberechtigten haben auch das Recht, nach vorheriger terminlicher Absprache, am Unterricht teilzunehmen.
Zu Beginn des Schuljahres erhalten alle Eltern eine Übersicht über die geplanten Termine.
An der LVR-Dietrich-Bonhoeffer-Schule gilt die allgemeine Schulpflicht.
Beurlaubungen können nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Ab drei Tagen ist rechtzeitig ein schriftlicher Antrag an die Schulleitung zu stellen. Kürzere Beurlaubungen können von der Klassenleitung genehmigt werden. Eine Beurlaubung zur Verlängerung der Ferien ist nicht möglich. In nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleitung.
Jedes Fehlen des Kindes (siehe auch "Regeln im Krankheitsfall des Kindes") ist am ersten Tag zu entschuldigen.
Sollte ein Kind häufig unentschuldigt fehlen, erfolgen entsprechend der Allgemeinen Schulordnung §§ 13 und 14 bestimmte Konsequenzen beziehungsweise Ordnungsmaßnahmen (zum Beispiel schriftliche Verweise, Einbeziehung des zuständigen Jugendamtes ...).
Die Erziehungsberechtigten sorgen dafür, dass die Schüler*innen dem Stundenplan der Klasse entsprechend notwendige Unterrichtsmaterialien und fachspezifische Kleidung (wie Sport- und Schwimmzeug) mitbringen sowie ausgeruht zur Schule erscheinen, wie es der Fürsorgepflicht der Erziehungsberechtigten entspricht.
Befreiungen vom Sport- oder Schwimmunterricht bedürfen einer vorherigen Information durch die Erziehungsberechtigten und eventuell eines ärztlichen Attests.
Das Mitführen von Mobiltelefonen ist erlaubt. Sie bleiben jedoch ausgeschaltet in der Tasche. Die Schule ist in jedem Fall haftungsbefreit.
Soll ein*e Schüler*in während der Unterrichtszeit ärztlich verordnete Medikamente einnehmen, muss ein diesbezüglicher schriftlicher Antrag des Erziehungsberechtigten sowie eine Bescheinigung der behandelnden Ärzt*innen vorgelegt werden. In der ärztlichen Bescheinigung ist das Medikament mit genauer Bezeichnung sowie die einzuhaltende Dosierung und Art und Zeitpunkt der Einnahme anzugeben.
Die Medikamente werden in der Regel vom Pflegeteam verabreicht – in besonderen Fällen auch von Lehrkräften.
Die Therapeut*innen sind über den Schulträger angestellt. Die Therapien werden während des Schultages in Abstimmung mit dem Stundenplan der Klasse durchgeführt. Alle weiteren anfallenden Absprachen zu Rezepten, Gesprächsterminen, ... erfolgen zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Therapieteam.
Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, therapeutische Hilfsmittel (wie Stehbrett und Ähnliches) in die Schule zu bringen, wenn dies für die Förderung sinnvoll ist. Selbstverständlich gehören mit Ferienbeginn diese Hilfsmittel wieder nach Hause, da die Schüler*innen diese in der Regel täglich benötigen.
Mehrtägige Klassenfahrten sind Bestandteil des gemeinsamen Schullebens einer Klasse und werden von der Schulkonferenz genehmigt. Die Teilnahme ist verpflichtend.
Wenn Schüler*innen aus persönlichen oder pädagogischen Gründen ausnahmsweise nicht an der Klassenfahrt teilnehmen können, besteht für die Zeit der Klassenfahrt Schulpflicht. Die Teilnahme am Unterricht erfolgt in einer Partnerklasse.
Bei Ausfall von Unterricht (nach rechtzeitiger Information durch die Schulleitung) müssen die Erziehungsberechtigten die Betreuung ihrer Kinder an diesem Tag selbst gewährleisten. Sofern die Schule ein Betreuungsangebot anbieten kann, wird dieses den Eltern entsprechend mitgeteilt.
An unserer Schule herrscht ein gewaltfreies Klima. Wir begegnen uns mit Wertschätzung und gegenseitigem Respekt. Wir schützen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch jeglicher Art und Gewalt.
Dieser Leitsatz gilt an allen LVR-Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung.
Die Mitarbeiter*innen der LVR-Dietrich-Bonhoeffer-Schule wollen Schüler*innen durch ihr Vorbild einen achtsamen und wertschätzenden Umgang miteinander vorleben und ermöglichen. Sie setzen sich aktiv für Schutz und Hilfe der Betroffenen ein, sofern psychische, sexuelle oder körperliche Übergriffe beobachtet werden. Zudem achten sie auf einen professionellen Umgang mit Nähe und Distanz.
Unser Verhaltenskodex gibt dem Lehr- und Therapiepersonal, den Pflegekräften, Küchen- und Bürokräften, Hausmeister und allen anderen Mitarbeitenden, wie Praktikant*innen, Freiwilligen und Schulbegleitungen einen verbindlichen Orientierungsrahmen für das eigene Verhalten im Umgang mit den Schüler*innen. Dieser Verhaltenskodex enthält Regeln, an die alle gebunden sind. Das hilft dabei, den Schutz der Schüler*innen zu gewährleisten, aber auch sich selbst vor falschen Verdächtigungen zu schützen. Die Verletzung des Verhaltenskodex zieht entsprechende arbeitsrechtliche Schritte wie Ermahnung, Abmahnung oder Kündigung nach sich. Alle Mitarbeiter*innen sind verpflichtet, Verstöße der Schulleitung mitzuteilen.
Alle diese Maßnahmen dienen der Prävention. Grenzüberschreitendem Verhalten und Kindeswohlgefährdung soll an der LVR-Dietrich-Bonhoeffer-Schule kein Raum gewährt werden.
Die Mitarbeiter*innen suchen nicht aktiv die körperliche Nähe zu Schüler*innen. Es soll zum Beispiel kein Umarmen, Kuss, …. geben.
Von Schüler*innen gesuchte körperliche Nähe zu Mitarbeiter*innen soll alters- und situationsentsprechend aufgefangen, im Laufe der Schulzeit reduziert und in eine angemessene Kontaktaufnahme gelenkt werden.
Alle haben das Recht, respektvoll und freundlich behandelt zu werden. Niemand wird gedemütigt, beschimpft oder bloßgestellt.
Alle achten auf ihre Grenzen und die Grenzen anderer. Alle Mitarbeiter*innen achten im Umgang mit den Schüler*innen auf die für ihre pädagogische Tätigkeit angemessene (alters-, entwicklungsabhängige und bedürfnisorientierte) Distanz.
Schüler*innen werden von Mitarbeiter*innen mit ihrem Namen und nicht mit Spitz- oder Kosenamen angesprochen. Übliche Abkürzungen sind ok (Alex für Alexandra).
Alle Mitarbeiter*innen tragen eine ihrer Tätigkeit schulangemessene Kleidung.
Die Mitarbeiter*innen zeigen sich den Schüler*innen nicht unbekleidet. Sie ziehen sich in der Regel nicht gemeinsam mit den Schüler*nnen um (zum Beispiel beim Sport- und Schwimmunterricht).
Werden die persönlichen Grenzen von Schüler*innen durch andere verletzt, greifen Mitarbeiter*innen zum Schutz der Betroffenen ein.
Es ist darauf zu achten, dass Schüler*innen nicht in Angst und Schrecken versetzt oder bloßgestellt werden.
Stopp heißt Stopp!
Nein heißt Nein!
Bei Tobe- und Fangspielen werden die persönlichen Grenzen von Schüler*innen geachtet. Die Mitarbeiter*innen achten darauf, dass dieser Umgang eingehalten wird.
Fotos und Videos von Schüler*innen dürfen von den Mitarbeiter*innen nur für schulische Zwecke und mit dem Einverständnis der Eltern/Sorgeberechtigten gemacht werden.
In Toiletten, Umkleide- und Pflegeräumen ist Fotografieren und Filmen grundsätzlich untersagt.
Die Pflege von Schüler*innen wird vom Pflegeteam organisiert. Sie findet in der Regel gleichgeschlechtlich statt. Dies sollte auch bei Ausflügen und Klassenfahrten berücksichtigt werden.
Die Mitarbeiter*innen nehmen in der Regel nicht über ihren privaten Account (zum Beispiel Facebook, Instagram, Whatsapp) Kontakt mit den Schüler*innen auf. Ausnahmen, die schulischen Belange betreffen (zum Beispiel Therapie, Ausflüge), werden im Klassenteam und mit den Eltern besprochen.
Bilder, Videos und Computerspiele mit Gewalt, jugendgefährdenden und rassistischen Inhalten haben auf den Computern, Tablets und Smartphones der Schüler*innen nichts zu suchen.
Mitarbeiter*innen führen keine Gespräche über ihr eigenes Intimleben oder ihre eigenen persönlichen Belastungen. Diesbezügliche Gespräche werden nicht im Beisein der Schüler*innen geführt.
Private Geschenke von Mitarbeiter*innen an Schüler*innen sind nicht zulässig. Geschenke aus pädagogisch sinnvollen Anlässen (wie Bestenehrung, Geburtstag) werden im Klassenteam abgesprochen.