Schulordnung & Verhaltenskodex

Unsere Schulordnung und unser Verhaltenskodex schaffen für Schüler*innen, Eltern und alle Mitarbeitenden einen verbindlichen Rahmen, der Schutz, gegenseitigen Respekt und ein gutes gemeinsames Lernen ermöglicht.

Schulordnung

Die LVR-Dietrich-Bonhoeffer-Schule ist eine schulische Einrichtung für Schüler*innen mit besonderem Förderbedarf. Der Auftrag der Schule ergibt sich aus den individuellen Lern- und Leistungsvoraussetzungen der Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung.

Wiederkehrende Elemente, Bewegung und Selbsständigkeit

Die Zugänge zu den unterschiedlichen Lerninhalten erfolgen unter anderem über wiederkehrende Arbeits- und Sozialformen (wie zum Beispiel Morgenkreis, Wochenpläne, ....) und durch ein Lernen, das Bewegungsanteile beinhaltet, handlungsorientiert ist und das Prinzip der Selbstständigkeit berücksichtigt.

Individuelle Förderung durch Angebotsvielfalt

Die drei Aspekte Unterricht, Erziehung und Therapie stehen in der Förderung nebeneinander und müssen durch die Mitarbeiter*innen individuell zugeschnitten werden. Insofern versteht sich die Schule auch als "Dienstleister" in dem Sinne, dass für die Schüler*innen durch das Fachwissen der Lehrkräfte und Therapeut*innen sehr individuell Förderung ermöglicht wird und Förderziele erreicht werden.

Die LVR-Dietrich-Bonhoeffer-Schule ist ein Ort, an dem eine Angebotsvielfalt für die Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung besteht, die sich auf Lernangebote und Lehrmethoden bezieht.

Schulordnung zum Schutz der Vielfalt

Eine solche Vielfalt kann auf Dauer nur Bestand haben, wenn ein entsprechender Rahmen (die Schulordnung) diese sichert und schützt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass eindeutige Regeln für alle am Schulbetrieb Beteiligten gelten. Ein Zusammenleben und -lernen über lange Tagesabschnitte ist nur dann möglich, wenn Schüler*innen, Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte sich zu einem verbindlichen Handeln verpflichten und sich an grundsätzliche Regeln des Zusammenlebens halten.

Schüler*innen, Lehrkräfte sowie Erziehungsberechtigte haben die vorliegende Schulordnung gemeinsam in verschiedenen Treffen diskutiert und in der Schulkonferenz am 16. März 2006 verabschiedet:

Regeln für Schüler*innen

  • Ich komme pünktlich zum Unterrichtsbeginn in die Klasse. Der Gong hilft mir dabei.
  • Nach Schulschluss gehe ich zum Eingang und warte dort, bis ich abgeholt werde.
  • Während der Unterrichtszeit bin ich im Flur besonders leise.
  • Ich verletze niemanden.
  • Ich mache niemandem Angst.
  • Ich belästige niemanden.
  • Ich beschimpfe niemanden.
  • Ich nehem anderen nichts weg und mache nichts kaputt.
  • Ich bleibe auf dem Schulgelände und verlasse es nicht.
  • Mein Mobiltelefon bleibt während der Schulzeit aus. Ich lasse es in der Schultasche.
  • Meine Schule halte ich sauber.
  • Ich höre auf das Schulpersonal.

Unterstützung und Konsequenzen bei Verstößen

  • Beim Beachten der Regeln helfen mir die Lehrkräfte.
  • Bei wiederholten Verstößen werden meine Eltern informiert und es wird nach Verhaltensmodifikationen gesucht.

Allgemeine Informationen für Erziehungsberechtigte

Regeln im Krankheitsfall des Kindes

  1. Kranke Schüler*innen sollen die LVR-Dietrich-Bonhoeffer-Schule nicht besuchen.
  2. Im Krankheitsfall ist das Kind am ersten Tag zu den entsprechenden Sprechzeiten (morgens bis 8.00 Uhr) über die iServ-App zu entschuldigen.
  3. Im Bedarfsfall kann die Schule vom dritten Tag an ein Attest von den zuständigen (Fach-)Ärzt*innen von den Eltern/Sorgeberechtigten einfordern.
  4. Grundsätzlich wird immer ein ärztliches Attest von den Eltern/Sorgeberechtigten eingefordert bei Krankheit am letzten Schultag vor beziehungsweise ersten Schultag nach den Ferien.
    1. Die genannten Regeln 1. bis 4. sind Folge der schulgesetzlichen Verpflichtung zur Schulpflichtüberwachung.
    2. Allgemein ist bei Krankheiten zu berücksichtigen, dass Schüler*innen sowie Lehrkräfte nicht angesteckt werden, da gerade an unserer Schule durch körperliche Nähe die Ansteckungsgefahr besonders groß ist.
    3. Erkranken Schüler*innen an einer meldepflichtig übertragbaren Krankheit nach § 3 Bundesseuchengesetz (zum Beispiel Scharlach, Diphtherie, Typhus, offene Tuberkulose, übertragbare Hautkrankheiten) oder an ansteckenden Krankheiten zum Beispiel Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken) melden die Erziehungsberechtigten dieses unverzüglich der Schule und behalten das Kind zu Hause.
    4. Bei Läusebefall darf das Kind nach der Behandlung am nächsten Tag wieder die Schule besuchen. Im Wiederholungsfall ist allerdings eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, dass die Behandlung erfolgreich durchgeführt wurde.
    5. Bei Krätze und Befall von sonstigem Ungeziefer darf das Kind erst dann wieder die Schule besuchen, wenn eine ärztliche Bescheinigung vorliegt, dass entsprechende Behandlungen erfolgreich erfolgt sind.
  5. Erkranken Schüler*innen im Laufe des Schultages, verständigt die Schule die Erziehungsberechtigten und diese holen das Kind ab oder sorgen für einen entsprechenden Rücktransport.
  6. Die Erziehungsberechtigten informieren das Busunternehmen rechtzeitig, wenn Schüler*innen erkrankt sind und morgens nicht mitfahren sowie wenn Schüler*innen wieder abgeholt werden können.
  7. Sollen Pflege- oder Lehrkräfte während der Unterrichtszeit erforderliche Medikamente verabreichen, muss – wie bereits angeführt – eine ärztliche Einnahmeverordnung vorliegen.

Verhaltenskodex für Mitarbeitende der LVR-Dietrich-Bonhoffer-Schule

Leitsatz

An unserer Schule herrscht ein gewaltfreies Klima. Wir begegnen uns mit Wertschätzung und gegenseitigem Respekt. Wir schützen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch jeglicher Art und Gewalt.

Dieser Leitsatz gilt an allen LVR-Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung.

Allgemeine Regelungen

Die Mitarbeiter*innen der LVR-Dietrich-Bonhoeffer-Schule wollen Schüler*innen durch ihr Vorbild einen achtsamen und wertschätzenden Umgang miteinander vorleben und ermöglichen. Sie setzen sich aktiv für Schutz und Hilfe der Betroffenen ein, sofern psychische, sexuelle oder körperliche Übergriffe beobachtet werden. Zudem achten sie auf einen professionellen Umgang mit Nähe und Distanz.

Verbindlicher Orientierungsrahmen als Schutzmaßnahme

Unser Verhaltenskodex gibt dem Lehr- und Therapiepersonal, den Pflegekräften, Küchen- und Bürokräften, Hausmeister und allen anderen Mitarbeitenden, wie Praktikant*innen, Freiwilligen und Schulbegleitungen einen verbindlichen Orientierungsrahmen für das eigene Verhalten im Umgang mit den Schüler*innen. Dieser Verhaltenskodex enthält Regeln, an die alle gebunden sind. Das hilft dabei, den Schutz der Schüler*innen zu gewährleisten, aber auch sich selbst vor falschen Verdächtigungen zu schützen. Die Verletzung des Verhaltenskodex zieht entsprechende arbeitsrechtliche Schritte wie Ermahnung, Abmahnung oder Kündigung nach sich. Alle Mitarbeiter*innen sind verpflichtet, Verstöße der Schulleitung mitzuteilen.

Kein Raum für Kindeswohlgefährdung

Alle diese Maßnahmen dienen der Prävention. Grenzüberschreitendem Verhalten und Kindeswohlgefährdung soll an der LVR-Dietrich-Bonhoeffer-Schule kein Raum gewährt werden.

Regelungen des Verhaltenskodex