Krankmeldung & Beurlaubung
Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Kind vom Unterricht abmelden und unter welchen Voraussetzungen eine Beurlaubung möglich ist.
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Wenn Ihr Kind krank ist, melden Sie es bitte bis spätestens 8.00 Uhr morgens direkt über die iServ-App ab.
Falls Ihr Kind mit dem Schülerspezialverkehr zur Schule kommt, denken Sie bitte daran, zusätzlich direkt das zuständige Busunternehmen zu benachrichtigen.
Bitte schicken Sie Ihr Kind nur vollständig genesen wieder in die Schule. Wenn ein Kind krank ist, benötigt es Ruhe und ist im häuslichen Umfeld am besten aufgehoben. Dies dient nicht zuletzt auch dem Schutz der Mitschüler*innen, Lehrkräfte und des gesamten Schulteams.
Schüler*innen können nach den rechtlichen Vorgaben nur aus wichtigen, begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht befreit werden. Die Entscheidung über eine Beurlaubung liegt bei der Schulleitung.
Stellen Sie den Antrag auf Beurlaubung bitte frühzeitig (mindestens sechs Wochen im Voraus) schriftlich und mit ausführlicher Begründung über die Klassenleitung an die Schulleitung.
Längerfristige Beurlaubungen: Bei längeren Auszeiten muss zusätzlich die zuständige Schulaufsichtsbehörde zustimmen.
Unmittelbar vor oder im Anschluss an die Schulferien ist eine Beurlaubung grundsätzlich streng geregelt. Sie kann nur genehmigt werden, wenn nachweislich ausgeschlossen ist, dass die Befreiung der Verlängerung der Ferien, der Nutzung günstigerer Urlaubstarife oder der Vermeidung von Verkehrsspitzen dient.