Verhaltenskodex & Schulregeln

An unserer Schule legen wir großen Wert auf ein Umfeld, in dem sich alle wohl und geschützt fühlen. Unsere Schulordnung samt Verhaltenskodex sowie unser Schutzkonzept schaffen die Basis für einen friedlichen Schulalltag.

Unser Schutzkonzept: Kinder sollen bei uns sicher sein!

Wir schützen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor sexuellen Übergriffen, Missbrauch und Gewalt jeglicher Art. Achtsamkeit und konsequentes Handeln sind die Aufgabe aller Mitglieder unserer Schulgemeinde, um das Wohl aller Schüler*innen zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten.

Verhaltenskodex: Unser verbindlicher Orientierungsrahmen für alle Mitarbeitenden

An der LVR-Hilde-Wulff-Schule steht das Wohl, der Schutz und die Würde aller Schüler*innen an erster Stelle. Unser Verhaltenskodex gibt allen Mitarbeitenden – dem Lehr- und Therapiepersonal, den Pflegekräften, Hausmeistern, Küchen- und Verwaltungskräften sowie Praktikant*innen, Freiwilligen (FSJ/BFD) und Schulbegleitungen – einen verbindlichen Leitfaden für das tägliche Handeln an die Hand.

Der Kodex dient der aktiven Prävention: Er sorgt für klare Grenzen, schützt unsere Schüler*innen vor Grenzüberschreitungen und Kindeswohlgefährdung und schützt zugleich die Beschäftigten vor falschen Verdächtigungen.

Unsere Grundsätze im Schulalltag

Handeln bei Grenzverletzungen und Verdachtsmomenten

Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, aktiv einzuschreiten und zum Schutz der Betroffenen zu handeln, wenn sie grenzüberschreitendes Verhalten oder Übergriffe beobachten. Bei (vermuteten) Verstößen gilt:

  • Meldepflicht: Die Schulleitung ist umgehend zu informieren.
  • Schutz der Betroffenen: Es werden keine gemeinsamen Konfrontationsgespräche zwischen betroffenen Kindern oder Jugendlichen und beschuldigten Personen geführt.
  • Transparenz: Es greift die verbindliche schuleigene Handlungsanweisung zur Intervention.

Externe Beratungs- und Anlaufstellen

Bei Fragen oder Unterstützung im Bereich Prävention und Kinderschutz arbeiten wir mit erfahrenen Partner*innen zusammen:

Zornröschen e. V.

Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen
Adresse: Eickener Straße 197, 41063 Mönchengladbach
Telefon: 02161 208886
E-Mail: info@zornroeschen.de
Webseite: https://www.zornroeschen.de

Pro Familia – Geschäftsstelle Mönchengladbach

Adresse: Friedhofstraße 39, 41236 Mönchengladbach
Telefon: 02166 249371
E-Mail: moenchengladbach@profamilia.de
Webseite: https://www.profamilia.de

Zartbitter Köln e. V.

Adresse: Sachsenring 2–4, 50677 Köln
Telefon: 0221 312055
Webseite: https://zartbitter.de

Die Schulordnung für unsere Schüler*innen

Damit unser Zusammenleben gelingt, vermitteln wir unseren Schüler*innen von Beginn an gemeinsame Werte und Normen. Unsere Schulregeln sind für alle von der Schuleingangsphase bis zu den Abschlussklassen bindend.

So gehen wir miteinander um:

  • Freundlich und höflich: Ich bin fair und gerecht zu allen.
  • Hilfsbereit: Ich helfe anderen, wenn sie Unterstützung brauchen.
  • Respektvoll: Ich akzeptiere und respektiere, was mir die Erwachsenen in der Schule sagen.
  • Einsichtig: Ich entschuldige mich, wenn ich jemanden verletzt oder traurig gemacht habe.
  • Gesprächsbereit: Ich bin bereit, nach einem Streit darüber zu sprechen.
  • Rücksichtsvoll: Ich nehme die Wünsche und Bedürfnisse anderer ernst und bin bereit, nachzugeben.
  • Fokussiert und ordentlich: Ich störe andere nicht beim Lernen und halte die Schule sauber.

Das tolerieren wir nicht:

  • Ich verletze niemanden.
  • Ich haue, trete, schubse und spucke nicht.
  • Ich mache in der Schule keine Gegenstände mit Absicht kaputt.
  • Ich nehme anderen nichts weg.
  • Ich benutze keine gefährlichen Gegenstände in der Schule.
  • Ich benutze keine Schimpfwörter und Beleidigungen.
  • Ich mache mit anderen nichts, was diese nicht wollen.
  • Ich höre auf, wenn jemand "Stopp" sagt.

Regelung zur Nutzung von Handys und elektronischen Geräten

Private Geräte bleiben vom Betreten des Schulgeländes bis zum Ende des Unterrichts (Montag bis Donnerstag: 15.30 Uhr / Freitag: 12.15 Uhr) ausgeschaltet oder im Flugmodus in den Taschen der Schüler*innen.

Ausnahme: Mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkräfte dürfen Geräte für Unterrichtszwecke genutzt werden (zum Beispiel in der Mobilgruppe, als Unterrichtsgegenstand oder zur Bearbeitung des Themas Soziale Medien).

Was passiert bei Nichtbeachtung der Handyregel?

  • Erster Verstoß: Das Gerät wird von der Lehrkraft abgegeben und ans Schulbüro weitergeleitet. Nach Schulschluss kann die Schülerin oder der Schüler es dort selbst abholen.
  • Zweiter Verstoß (innerhalb eines Schulhalbjahres): Das Gerät kann am Freitagmittag im Schulbüro abgeholt werden.
  • Dritter Verstoß (innerhalb eines Schulhalbjahres): Das Gerät muss von den Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten im Schulbüro abgeholt werden.

Hinweis: Alle Geräte werden auf eigene Gefahr mitgebracht. Die Schüler*innen achten selbstständig darauf.

Wichtiger rechtlicher Hinweis (Urheberrecht & Jugendschutz)

  • Das Herunterladen und das Umherzeigen von gewaltverherrlichenden oder pornografischen Fotos und Filmen aus dem Internet stellen eine Straftat dar.
  • Das heimliche Fotografieren und Filmen von Personen sowie das Umherzeigen dieser Aufnahmen sind ebenfalls Straftaten.
  • In diesen Fällen wird das Handy umgehend beschlagnahmt. In schweren Fällen wird die Polizei eingeschaltet.