Krankmeldung & Beurlaubung
Was tun im Krankheitsfall oder bei wichtigen Terminen? Hier erfahren Sie alles zur schnellen Krankmeldung Ihres Kindes per E-Mail oder Telefon sowie zu den rechtlichen Bedingungen für eine Unterrichtsbefreiung.
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Falls Ihr Kind wegen einer Erkrankung nicht am Unterricht teilnehmen kann, benachrichtigen Sie das Sekretariat bitte direkt am ersten Fehltag – idealerweise vor dem Beförderungs- und Schulstart ab 8.05 Uhr.
Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihr Kind krankzumelden:
Bitte geben Sie dabei immer den vollständigen Namen Ihres Kindes sowie die jeweilige Klasse an.
Denken Sie bitte auch daran, das zuständige Beförderungsunternehmen (Fahrdienst der Schülerbeförderung ) frühzeitig über den Ausfall zu informieren.
Eine Beurlaubung befreit Ihr Kind für einen festgelegten Zeitraum offiziell vom Unterricht. Da in Nordrhein-Westfalen Schulpflicht besteht, sind solche Genehmigungen ausschließlich in gut begründeten Ausnahmefällen möglich.
Wichtig: Eine Beurlaubung unmittelbar vor Beginn oder direkt nach dem Ende der Schulferien ist gesetzlich im Regelfall ausgeschlossen.