Krankmeldung & Beurlaubung

Was tun im Krankheitsfall oder bei wichtigen Terminen? Hier erfahren Sie alles zur schnellen Krankmeldung Ihres Kindes per E-Mail oder Telefon sowie zu den rechtlichen Bedingungen für eine Unterrichtsbefreiung.

Krankmeldung

Falls Ihr Kind wegen einer Erkrankung nicht am Unterricht teilnehmen kann, benachrichtigen Sie das Sekretariat bitte direkt am ersten Fehltag – idealerweise vor dem Beförderungs- und Schulstart ab 8.05 Uhr.

So informieren Sie unser Sekretariat

Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihr Kind krankzumelden:

  • Per E-Mail: Senden Sie eine Nachricht an das Sekretariat der LVR-Hilde-Wulff-Schule unter fskme-moenchengladbach@lvr.de
  • Per Telefon: Rufen Sie uns unter 02161 82099-0 an und hinterlassen Sie gegebenenfalls eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.

Bitte geben Sie dabei immer den vollständigen Namen Ihres Kindes sowie die jeweilige Klasse an.

Denken Sie bitte auch daran, das zuständige Beförderungsunternehmen (Fahrdienst der Schülerbeförderung ) frühzeitig über den Ausfall zu informieren.

Freistellung vom Unterricht (Beurlaubung)

Eine Beurlaubung befreit Ihr Kind für einen festgelegten Zeitraum offiziell vom Unterricht. Da in Nordrhein-Westfalen Schulpflicht besteht, sind solche Genehmigungen ausschließlich in gut begründeten Ausnahmefällen möglich.

Mögliche Gründe für eine Beurlaubung

  • Besondere familiäre Anlässe: Hochzeiten, wichtige religiöse Feierlichkeiten oder familiäre Trauerfälle
  • Medizinische Gründe: Planbare Klinikaufenthalte oder mehrtägige Kuren (mit entsprechendem Nachweis)

So läuft die Antragstellung ab

  1. Schriftlichen Antrag einreichen: Reichen Sie den Antrag mit einer kurzen Begründung rechtzeitig bei der jeweiligen Klassenleitung ein.
  2. Prüfung und Entscheidung: Die Klassenleitung bearbeitet den Antrag oder leitet ihn bei längeren Abwesenheiten an die Schulleitung weiter.
  3. Nachweise beifügen: Fügen Sie Ihrem Schreiben nach Möglichkeit direkt passende Nachweise bei (zum Beispiel Einladungen oder ärztliche Bescheinigungen).

Beurlaubungen rund um die Schulferien

Wichtig: Eine Beurlaubung unmittelbar vor Beginn oder direkt nach dem Ende der Schulferien ist gesetzlich im Regelfall ausgeschlossen.

  • Urlaubsplanung: Reine Privatinteressen wie günstigere Reiseangebote oder eine vermeintlich staufreie Anreise dürfen rechtlich nicht als Ausnahmegrund gewertet werden.
  • Dringende Einzelfälle: In absolut unaufschiebbaren und außergewöhnlichen Notfällen muss der schriftliche Antrag rechtzeitig vorher direkt bei der Schulleitung eingereicht werden.