Maßregelvollzug
Im Maßregelvollzug werden psychisch oder suchtkranke Menschen behandelt, die aufgrund ihrer psychischen Erkrankung straffällig geworden sind. Die Unterbringung im Maßregelvollzug ist eine Sonderaufgabe, die den LVR-Kliniken im Rahmen der psychiatrischen Versorgung zugewiesen ist.
Mit den Begriffen Besserung und Sicherung definiert das Gesetz den Auftrag, den die Einrichtungen des Maßregelvollzugs, die forensischen Fachabteilungen, haben: Die psychisch kranken oder suchtkranken Patientinnen und Patienten sollen therapiert und so in allen Lebensbereichen gefördert werden, dass es nicht wieder zu krankheits- oder störungsbedingten Straftaten kommt. Das Ziel der Unterbringung im Maßregelvollzug ist Sicherheit durch erfolgreiche Behandlung.




Was ist das?