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Menschen mit Behinderung

Wohnhilfen , Werkstattbeschäftigung und andere Sozialhilfe-Leistungen für Menschen mit Behinderung (wie beispielsweise das Blinden- und Gehörslosengeld oder die Unterstützung im Studium ) werden vom LVR übernommen.

Auch die Leistungen des Integrationsamtes für behinderte Menschen im Beruf und die Leistungen des sozialen Entschädigungsrechtes für Opfer von Gewalttaten und Kriegsopfer sind im LVR-Dezernat Soziales und Integration angesiedelt.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den folgenden Themen:

  • Bild zeigt Mann mit Beinprothese bei handwerklicher Arbeit

    Arbeit und Ausbildung

    Das LVR-Integrationsamt ist Partner für Arbeitgeber und (schwer-)behinderte Menschen im Beruf sowie für deren Interessenvertretungen. Mehr Informationen
  • Bild zeigt zwei fröhliche junge Männer

    Wohnen

    Ob mit ambulanter Betreuung oder in einem Wohnheim, jeder Mensch mit Behinderung muss selbst entscheiden, welche Wohnform die Richtige ist. In allen Fällen ist der LVR als Kostenträger ein kompetenter Ratgeber. Mehr Informationen
  • Zwei Frauen lernen.

    Bildung

    Der LVR fördert Menschen mit Behinderung in Schule und Studium. Hierbei sind die unterschiedlichsten Unterstützungsangebote möglich. Mehr Informationen
  • Geldabheben mit einer EC-Karte an einem Bankautomaten

    Blinden- und Gehörlosengeld

    Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen haben Anspruch auf das sogenannte Blindengeld. Ebenso haben gehörlose bzw. hochgradig hörgeschädigte Menschen einen Anspruch auf ein sogenanntes Gehörlosengeld. Mehr Informationen