Der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf wird im Rahmen eines sogenannten AO-SF-Verfahrens (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung) festgestellt und regelmäßig durch unser Team überprüft.
Das AO-SF-Verfahren ist ein rechtlich geregeltes Verfahren in Nordrhein-Westfalen. Es dient dazu, offiziell zu ermitteln, ob ein Kind sonderpädagogische Unterstützung benötigt – und wenn ja, in welchem konkreten Förderschwerpunkt.
Die Grundlage für diese Entscheidung bilden:
systematische pädagogische Beobachtungen
ausführliche Gespräche und Beratung mit den Eltern
pädagogische, psychologische und gegebenenfalls medizinische Gutachten und Einschätzungen
Am Ende des Verfahrens entscheidet die zuständige Schulaufsicht über den Förderbedarf sowie über den geeigneten Lernort. Die Eltern werden während des gesamten Prozesses eng und transparent einbezogen.
Da uns die dynamische Entwicklung junger Menschen am Herzen liegt, wird der festgestellte Förderbedarf regelmäßig überprüft und im Verlauf der Schullaufbahn an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.