Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Lernen ohne Barrieren: An der LVR-Anna-Freud-Schule steht der Mensch im Mittelpunkt. Durch maßgeschneiderte sonderpädagogische Unterstützung, individuelle Förderung und ein breites Fächerspektrum ebnen wir den Weg zu staatlich anerkannten Abschlüssen.

Was bedeutet der Förderschwerpunkt?

An der LVR-Anna-Freud-Schule werden Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung (KME) unterrichtet.

Dieser Förderschwerpunkt umfasst Kinder und Jugendliche, deren schulisches Lernen durch körperliche Beeinträchtigungen dauerhaft beeinflusst wird. Dazu zählen beispielsweise Einschränkungen des Bewegungsapparates, neurologische Erkrankungen oder komplexe chronische und gesundheitliche Beeinträchtigungen.

Diese können sich unter anderem auf folgende Bereiche auswirken:

  • Bewegung und Mobilität

  • Fein- und Grobmotorik

  • Wahrnehmung und Kommunikation

  • Ausdauer und Belastbarkeit

Aufgrund dieser vielfältigen Wechselwirkungen benötigen unsere Schüler*innen eine hochgradig individuelle Unterstützung im Unterricht sowie im gesamten Schulalltag, die wir durch unsere personelle und räumliche Ausstattung gewährleisten.

Unser pädagogischer Ansatz basiert auf der Überzeugung, dass körperliche Beeinträchtigungen kein Hindernis für eine erfolgreiche Schullaufbahn sein dürfen.

LVR-Anna-Freud-Schule

Feststellung des Förderbedarfs

Der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf wird im Rahmen eines sogenannten AO-SF-Verfahrens (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung) festgestellt und regelmäßig durch unser Team überprüft.

Das AO-SF-Verfahren ist ein rechtlich geregeltes Verfahren in Nordrhein-Westfalen. Es dient dazu, offiziell zu ermitteln, ob ein Kind sonderpädagogische Unterstützung benötigt – und wenn ja, in welchem konkreten Förderschwerpunkt.

Die Grundlage für diese Entscheidung bilden:

  • systematische pädagogische Beobachtungen

  • ausführliche Gespräche und Beratung mit den Eltern

  • pädagogische, psychologische und gegebenenfalls medizinische Gutachten und Einschätzungen

Am Ende des Verfahrens entscheidet die zuständige Schulaufsicht über den Förderbedarf sowie über den geeigneten Lernort. Die Eltern werden während des gesamten Prozesses eng und transparent einbezogen.

Da uns die dynamische Entwicklung junger Menschen am Herzen liegt, wird der festgestellte Förderbedarf regelmäßig überprüft und im Verlauf der Schullaufbahn an die aktuellen Gegebenheiten angepasst.