Unser Aufnahmeteam Sekundarstufe I der LVR-Anna-Freud-Schule, bestehend aus Frau Hennen und Herrn Ludwig berät Sie gerne bezüglich des Verfahrens, des Antrags zur Ermittlung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs und gestaltet den Übergang. Wir beraten Schüler*innen, die Erziehungsberechtigten und Lehrkräfte.
Die Eltern stellen über die allgemeine Schule bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde einen Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung. Dieser Antrag wird von der aktuell besuchten Schule an die für diese Schule zuständige Schulaufsicht weitergeleitet. Die Schulaufsichtsbehörde beauftragt daraufhin eine sonderpädagogische Lehrkraft und eine Lehrkraft der allgemeinen Schule, die Art und Umfang der notwendigen Förderung unter Berücksichtigung der individuellen Situation der*des Schüler*in feststellen und in einem gemeinsamen Gutachten darstellen.
Auf der Basis dieses Gutachtens und eventuell weiterer Unterlagen entscheidet die Schulaufsicht über den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt.
Da dieser Prozess sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, sollte der Antrag spätestens bis zum 30. September des Jahres vor dem Schulwechsel erfolgen.