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Servicecenter Jugendhilfe

Das Servicecenter Jugendhilfe berät Kommunen bei Verhandlungen und Vereinbarungen von Leistungsentgelten für Erziehungseinrichtungen (SGB VIII).

Die Einrichtungen der Jugendhilfe werden bei Entgeltverhandlungen in der Regel durch die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege oder die privat-gewerblichen Interessenverbände unterstützt.

Sofern die Kommunen eine wirtschaftliche Beratung durch das Servicecenter wünschen, können Sie mit dem LVR für diese Dienstleistung eine Vereinbarung abschließen. Das Angebot ist für die Kommunen kostenlos.

Leistungen des Servicecenters

  • Wirtschaftliche Beratung der örtlichen Träger der Jugendhilfe vor Abschluss von Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen
  • Prüfung von Entwürfen zu Entgeltvereinbarungen auf der Grundlage von Kalkulationen
  • Berechnung eines vereinbarungsfähigen Entgelts
  • Verhandlungen von Entgeltvereinbarungen zusammen mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe.

Das Servicecenter Jugendhilfe ist organisatorisch beim LVR im Fachbereich 74 "Sozialhilfe/Fachliche Ressourcen" im Dezernat 7 - Soziales angesiedelt.

Anfragen

Ihre Anfrage richten Sie bitte per E-Mail an servicecenter-jugendhilfe@lvr.de