Kinder und Familien
Tätigkeitsschwerpunkte des Fachbereichs Kinder und Familien des LVR-Landesjugendamtes
Die Arbeitsfelder
Tageseinrichtungen für Kinder
In Kindertageseinrichtungen werden Kinder ab 0 Jahren bis zur Einschulung ganztags oder für einen Teil des Tages betreut. Das Landesjugendamt begleitet die Arbeit der Kindertageseinrichtungen. Es ist zuständig für die Erteilung der Betriebserlaubnis, führt Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch und leistet Beratung und Fortbildung.
Mehr InformationenFinanzielle Förderungen
Das LVR-Landesjugendamt fördert mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege. Der Landschaftsverband Rheinland stellt darüber hinaus eigene Fördermittel für die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung bereit.
Mehr InformationenKindertagespflege
Die Kindertagespflege ist eine familiennahe und familienähnliche Form der Kinderbetreuung, bei der individuelle Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. Die Kindertagespflege ist damit eine gleichrangige Alternative zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Sie bietet sich insbesondere für Kinder unter drei Jahren an
Mehr InformationenZentrale Adoptionsstelle
Die Zentrale Adoptionsstelle des LVR-Landesjugendamtes berät in rechtlichen, psychologischen und pädagogischen Fragen und vermittelt auch Adoptionen aus dem Ausland. Sie ist ebenso zuständig für die Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen und die Zulassung von Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft.
Mehr InformationenBeratungsstellen und Familienbildung
Der LVR fördert Beratungsstellen, die in Fragen der Erziehung, bei Vernachlässigung von Kindern oder auch bei Eheproblemen Rat und Unterstützung bieten.
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Was ist das?