Finanzielle LVR-Förderung für Kinder mit Behinderung und drohender Behinderung
Das LVR-Landesjugendamt fördert mit Eigenmitteln die frühkindliche Erziehung und therapeutische Behandlung von Kindern mit (drohender) Behinderung in heilpädagogischen Einrichtungen, in Kindertageseinrichtungen im Rheinland, die nach dem KiBiz finanziert werden und in Tagespflege.Mehr Informationen
Das LVR-Landesjugendamt fördert die Geschäftsstellen der Organisationen der Familienhilfe und Familienselbsthilfe. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen. Mehr Informationen