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Relevanz | Aktualität

  1. Pressemeldung

    Forschungsinstitut des LVR-Klinikverbundes jetzt an LVR-Klinik Köln unter neuer Leitung Erscheinungsdatum: 12.12.2016

    Zurück zur Übersicht Forschungsinstitut des LVR-Klinikverbundes jetzt an LVR-Klinik Köln unter neuer LeitungMehr Informationen

  2. Artikel

    Impressum Letzte Änderung am 10. Oktober 2024.

    Kontakt Landschaftsverband RheinlandMehr Informationen

  3. LAG ÖF NRW/LWL/LVR (Hg.): Aushandlung ambulanter Erziehungshilfen. Münster, Köln 2016 Mustervorlage: Vereinbarungsniederschrift Letzte Änderung: 3. Juli 2018, (DOCX), 31 kB)

    Leistungs- und Qualitätsbeschreibung Datum:Mehr Informationen

  4. Einladung Dr. Bösel Letzte Änderung: 8. August 2024, (PDF), 1,4 MB)

    Landschaftsverband Rheinland LVRInklusions­ pauschaleMehr Informationen

  5. Ansprechperson

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    Kirsten Kaukorat - Ansprechpersonen Letzte Änderung am 11. Dezember 2024.

    Mehr Informationen

  6. Pressemeldung

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    Kommunikation bewusst gestalten Erscheinungsdatum: 18.09.2024

    Kommunikation bewusst gestalten 18.Mehr Informationen

  7. flyer_ps&pedale19_final.indd Letzte Änderung: 12. November 2020, (PDF), 1,6 MB)

    bihlmeier & kramer Wermelskirchen LVR Freilichtmuseum LindlarMehr Informationen

  8. Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfe für Blinde und Gehörlose (GHBG) - Fremdkontoermächtigung Letzte Änderung: 11. Mai 2022, (JSP LIP), 726 B)

    Leistungen nach dem Gesetz über die Hilfe für Blinde und Gehörlose (GHBG) - Fremdkontoermächtigung SozialesMehr Informationen

  9. Dokument

    formularesnippets_453.jsp Letzte Änderung am 6. Februar 2023.

    Mehr Informationen

  10. Artikel

    Wohnen in einer Wohneinrichtung Letzte Änderung am 11. Februar 2025.

    Eltern, die für ihr Kind die Unterstützung in einer Wohneinrichtung beantragen wollen, wenden sich an den für ihre Region zuständigen Fallmanager oder die Fallmanagerin. Der LVR finanziert den Lebensunterhalt und die fachliche Unterstützung in einer Wohneinrichtung für Kinder und Jugendliche bis zum Abschluss der Schulausbildung. Anders als bei erwachsenen Menschen gibt es für Minderjährige, die in einer Wohneinrichtung leben, keine Trennung der Leistungen nach Kosten für Lebensunterhalt undMehr Informationen

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