Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion

Hilfe zur Erziehung

Das LVR-Landesjugendamt beaufsichtigt die stationären Einrichtungen der Jugendhilfe, es berät die Träger und Jugendämter zu den Fragen der Hilfen zur Erziehung und ist selbst Träger der LVR-Jugendhilfe Rheinland mit vier Standorten.

Themen auf dieser Seite

  • Aufsicht über stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe

    Das Landesjugendamt Rheinland führt die Aufsicht über stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Erziehungshilfe und berät diese Einrichtungen. Ziel ist es, präventiv und reaktiv das Wohl der dort untergebrachten Kinder und Jugendlichen sicherzustellen. Mehr Informationen
  • Rheinisches Jugendhilfeverzeichnis

    Wir bieten hier den Jugendämtern und Fachinstitutionen Adressen der betrieberlaubnisrelevanten stationären und teilstationären Einrichtungen nach § 45 SGB VIII . Mehr Informationen
  • Beratungsangebote Erziehungshilfe

    Das LVR-Landesjugendamt legt in seinen Beratungsangeboten für die Erziehungshilfe im Rheinland das Hauptaugenmerk auf die in diesem Feld tätigen Fachdienste sowie auf Angebote, die die Fachpraxis unterstützen. Mehr Informationen
  • Entgelte für Einrichtungen in der Jugendhilfe

    Zur Anwendung und Auslegung der Bestimmungen des SGB VIII hinsichtlich der Übernahme von Leistungen der Jugendhilfe wurden in Nordrhein-Westfalen Rahmenverträge abgeschlossen. Die Rahmenvertragspartner bilden die Landeskommission. Mehr Informationen
  • LVR-Jugendhilfe Rheinland

    Die Jugendhilfe Rheinland bietet mit ihren vier Jugendhilfeeinrichtungen ein breites Angebot für Jugendliche, die Krisensituationen, Vernachlässigung und Missbrauch erlebt haben und in ihrem Verhalten auffällig sind. Mehr Informationen
  • Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

    Das LVR-Landesjugendamt fördert den grenzüberschreitenden Austausch über Fachthemen der Jugendhilfe. Es informiert über internationale Verordnungen, gesetzliche Grundlagen und Organisationsformen grenzüberschreitender Hilfeangebote. Mehr Informationen
  • Ombudschaft Jugendhilfe NRW

    Die Ombudschaft Jugendhilfe NRW ist eine unabhängige Beschwerdestelle für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Eltern, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) haben. Mehr Informationen
  • Fachstelle "Gehört werden!"

    Aufgabe der Fachstelle "Gehört werden!" ist die Umsetzung und Begleitung von Partizipationsprozessen für die rund 35.000 jungen Menschen in stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe in NRW. Mehr Informationen

Information nach Art. 13 DSGVO bei der Erhebung von personenbezogenen Daten

Anfragen von Fachkräften von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe

Nach oben