Jugendförderung
Das LVR-Landesjugendamt unterstützt öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen der Jugendförderung.
Die Abteilung Jugendförderung umfasst im Sinne des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes NRW (3. AG-KJHG) die Bereiche Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§§ 11-14 SGB VIII) sowie die Bereiche Kooperation von Jugendförderung und Schule und die Internationale Jugendarbeit an Orten der Erinnerung in Europa.
Dazu gehören die Bewirtschaftung des Kinder- und Jugendförderplans NRW, die Fachberatung Jugendförderung und die Zentralstelle des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ).
Information nach Art. 13 DSGVO bei der Erhebung von personenbezogenen Daten
Anfragen von Fachkräften von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe