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Inklusion macht Schule

Das Gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung im Rheinland zu fördern, ist erklärtes Ziel des LVR. Für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören und Kommunikation, Sprache (Sek. I) und körperliche und motorische Entwicklung hat der LVR ein Förderprogramm ins Leben gerufen.

Das Foto zeigt einen kleinen Schuljungen während des Unterrichts. Er wird von einer jungen Frau beim Schreiben unterstützt. Foto: Dominik Schmitz, LVR-Zentrum für Medien und Bildung

Mit der freiwilligen Förderung aus der LVR-Inklusionspauschale unterstützt der LVR Schulträger zum Beispiel bei der Finanzierung von benötigter Sachausstattung und Umbaumaßnahmen. Darüber hinaus bietet der LVR-Fachbereich Schulen des Dezernats Schulen, Inklusionsamt, Soziale Entschädigung individuelle Beratung in unterschiedlichen Fragen.

Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer erfahren hier, an wen sie sich mit welchem Anliegen wenden können und finden ausführlichere Informationen zur Beantragung von Förderung.

Schulträger können sich hier über die LVR-Inklusionspauschale und die weiteren Unterstützungsangebote des LVR-Fachbereichs Schulen informieren.

Grafik: Information

Fortführung der LVR-Inklusionspauschale

Mit einem politischen Beschluss vom 08.07.2025 hat der LVR die Fortführung seiner freiwilligen Förderung beschlossen. Die LVR-Inklusionspauschale wird befristet für das Schuljahre 2026/2027 und als Ergänzung zur Landesförderung fortgeführt.

Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung:

Städteregion Aachen, Rheinisch-Bergischer-Kreis, Kreis Düren, Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Kleve, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg, Kreis Viersen, Duisburg, Krefeld, Mönchengladbach, Bonn

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Birgit Fass

Telefon

workTelefon:
0221 809-4666
faxTelefax:
0221 8284-4779

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Oberbergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis-Neuss, Kreis Wesel, Kreis Mettmann, Oberhausen, Essen, Wuppertal, Solingen, Remscheid, Mülheim a.d.R., Leverkusen, Düsseldorf, Köln

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Stefanie Franzen

Telefon

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0221 809-4417
faxTelefax:
0221 8284-3990

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