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Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten

Der Fachbereich Sozialhilfe ist in diesem Bereich Ansprechpartner und Leistungsträger für alle Fragen der Aufnahme und des Aufenthalts in teilstationären und stationären Einrichtungen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernates Soziales kümmern sich insbesondere um die Aufnahme- und Bewilligungsverfahren und um die Frage der Zuordnung zum Personenkreis der Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Zum Personenkreis der Betroffenen gehören beispielsweise wohnungslose oder aus Haft entlassene Menschen.

Hier finden Sie Informationen zu folgenden Unterthemen:

  • Fachberatungsstellen

    Die Fachberatungsstellen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten haben die Funktion einer ersten Anlaufstelle. Mehr Informationen
  • Wohnheime für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten

    Der Landschaftsverband Rheinland ist zuständig für die Finanzierung der Betreuung von Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten in Wohnheimen, wenn die sozialhilferechtlichen Voraussetzungen vorliegen und mit dem Träger der jeweiligen Einrichtung abgeschlossen ist. Mehr Informationen
  • Ambulante Leistungen zum Wohnen gemäß § 67 SGB XII

    Seit dem Mitte 2009 sind in Nordrhein-Westfalen die überörtlichen Träger der Sozialhilfe für ambulante Leistungen zum Wohnen im Rahmen des § 67 SGB XII zuständig, wenn hierdurch die Betreuung in einem Wohnheim vermieden werden kann. Im Rheinland nimmt der LVR diese Aufgabe wahr. Mehr Informationen
  • Sozialpädagogische Arbeits- und Beschäftigungsunternehmen ("Arbeitsprojekte")

    Hauptkostenträger für Unterstützungsleistungen in den Bereichen Arbeit und Beschäftigung sind die ARGEN beziehungsweise die örtlichen Träger der Sozialhilfe im Rahmen des SGB II. Die Regelleistungen des SGB II decken den Bedarf jedoch alleine häufig nicht ab. Daher finanziert der LVR ergänzende Leistungen. Mehr Informationen