Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
Der Fachbereich Sozialhilfe ist in diesem Bereich Ansprechpartner und Leistungsträger für alle Fragen der Aufnahme und des Aufenthalts in teilstationären und stationären Einrichtungen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dezernates Soziales kümmern sich insbesondere um die Aufnahme- und Bewilligungsverfahren und um die Frage der Zuordnung zum Personenkreis der Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Zum Personenkreis der Betroffenen gehören beispielsweise wohnungslose oder aus Haft entlassene Menschen.