Opfer des Zweiten Weltkrieges, ihre Angehörigen und Hinterbliebene können unterschiedliche Renten und finanzielle Leistungen erhalten, die ihre wirtschaftliche Versorgung sichern.
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Opfer von Gewalttaten
Menschen, die Opfer einer Gewalttat geworden sind, haben Anspruch auf staatliche Entschädigungsleistungen.
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Impfgeschädigte
Menschen, die durch vorgeschriebene oder öffentlich empfohlene Impfungen geschädigt wurden, haben einen Anspruch auf Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (kurz IfSG).
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Zivildienstleistende
Zivildienstleistende, die bei der Ausübung ihrer Pflichten gesundheitliche Schäden erlitten haben, können staatliche Entschädigungsleistungen nach dem Zivildienstgesetz (kurz ZDG) erhalten.
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Häftlinge und Verfolgte in der DDR
Personen, die in der ehemaligen DDR durch staatliche Handlungen eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, haben einen Anspruch auf staatliche Entschädigungsleistungen.
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Leistungen
Die Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts umfassen Renten, Heil- und Krankenbehandlung, Leistungen im Todesfall, Fürsorgeleistungen, Pflegewohngeld sowie Leistungen für Hinterbliebene.
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Anträge
Hier werden Ihnen die Anträge zu den jeweiligen Leistungen zur Verfügung gestellt. Sie können diese online ausfüllen und im Anschluss ausdrucken.
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Tätigkeitsverbot
Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot unterliegt und einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall.
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Wir über uns
Erfahren Sie mehr über den LVR-Fachbereich Soziale Entschädigung sowie dessen Beratungsangebote, gesetzliche Grundlagen, erschienene Publikationen und weitere Akteure.
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