Politik
Der Landschaftsverband Rheinland hat drei Organe:
Die Landschaftsversammlung beschließt über Grundsatzangelegenheiten, verabschiedet den Haushalt und wählt die Direktorin oder den Direktor („Landesdirektorin“ oder „Landesdirektor“) sowie die Landesrätinnen und Landesräte (Dezernatsleitungen).
Der Landschaftsausschuss trifft nach Vorberatung in Fachausschüssen Entscheidungen, die nicht der Landschaftsversammlung vorbehalten sind.
Die Direktorin führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung, bereitet die Beschlüsse der Gremien vor und führt sie aus. Sie ist die gesetzliche Vertreterin des Verbandes.