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Veranstaltung

BZ 03 - SGB IX für Betriebs- und Personalräte

Inhalt und Ziele

Der Gesetzgeber weist den Betriebs- und Personalräten bei der Inklusion schwerbehinderter Menschen in Betrieben und Dienststellen eine besondere Mitwirkung und Verantwortung zu. Erste Voraussetzung, um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, ist die entsprechenden rechtlichen Regelungen zu kennen. Das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) enthält vielfältige Aufgaben und Befugnisse, die weit über die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes beziehungsweise des Bundespersonalvertretungsgesetzes/ Landespersonalvertretungsgesetzes NRW hinausgehen. Ziel dieser Veranstaltung ist, die Teilnehmer*innen mit diesen gesetzlichen Regelungen bekannt zu machen und die Anwendung in der Praxis zu besprechen. Darüber hinaus wird das Zusammenwirken zwischen Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretung erläutert.

Themenüberblick

  • Beteiligung am Einstellungsverfahren
  • Stellungnahmen bei Gleichstellungsanträgen
  • Stellungnahmen im Rahmen des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen
  • Inklusionsvereinbarung
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Zusammenarbeit

Methodik

Die Seminarinhalte werden in Form von Vorträgen und Präsentationen vermittelt. Es besteht die Gelegenheit, eigene Fragen einzubringen.

Referent/in

  • Mitarbeiter*innen des LVR-Inklusionsamtes

Zielgruppe

  • Betriebs- und Personalräte (ohne Doppelfunktion SBV)

Hinweis für Disability Manager (DGUV): 7 Stunden

Teilnahmevoraussetzung

  • Betriebs- oder Personalräte mit keinen oder nur geringen Kenntnissen im Schwerbehindertenrecht

Teilnehmerzahl

LVR (IBS): max. 16

Seminardauer

1 Tag

Seminarzeiten:

LVR (IBS): 9.00 bis 16.00 Uhr


Termine

Datum Enddatum Terminbezeichnung Ort Kosten Anmeldung