Veranstaltung
BZ 03 - SGB IX für Betriebs- und Personalräte
Inhalt und Ziele
Der Gesetzgeber weist den Betriebs- und Personalräten bei der Inklusion schwerbehinderter Menschen in Betrieben und Dienststellen eine besondere Mitwirkung und Verantwortung zu. Erste Voraussetzung, um diese Aufgabe wahrnehmen zu können, ist die entsprechenden rechtlichen Regelungen zu kennen. Das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) enthält vielfältige Aufgaben und Befugnisse, die weit über die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes beziehungsweise des Bundespersonalvertretungsgesetzes/ Landespersonalvertretungsgesetzes NRW hinausgehen. Ziel dieser Veranstaltung ist, die Teilnehmer*innen mit diesen gesetzlichen Regelungen bekannt zu machen und die Anwendung in der Praxis zu besprechen. Darüber hinaus wird das Zusammenwirken zwischen Mitarbeiter- und Schwerbehindertenvertretung erläutert.
Themenüberblick
- Beteiligung am Einstellungsverfahren
- Stellungnahmen bei Gleichstellungsanträgen
- Stellungnahmen im Rahmen des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen
- Inklusionsvereinbarung
- Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Zusammenarbeit
Methodik
Die Seminarinhalte werden in Form von Vorträgen und Präsentationen vermittelt. Es besteht die Gelegenheit, eigene Fragen einzubringen.
Referent/in
- Mitarbeiter*innen des LVR-Inklusionsamtes
Zielgruppe
- Betriebs- und Personalräte (ohne Doppelfunktion SBV)
Hinweis für Disability Manager (CDMP): 7 Stunden
Teilnahmevoraussetzung
- Betriebs- oder Personalräte mit keinen oder nur geringen Kenntnissen im Schwerbehindertenrecht
Teilnehmerzahl
LVR (IBS): max. 16
Seminardauer
1 Tag
Seminarzeiten:
LVR (IBS): 9.00 bis 16.00 Uhr
Termine
Datum | Enddatum | Terminbezeichnung | Ort | Kosten | Anmeldung |
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Do. 23.01.2025 09:00 Uhr | Do. 23.01.2025 16:00 Uhr | BZ03-01/25 - !!! Nur noch Warteliste !!! | LVR-Informations- und Bildungsstätte (IBS) im Köln-Triangle, Ottoplatz 1, 50679 Köln | Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben. Tagungsgetränke werden gestellt. Die Kursteilnehmer*innen können in der Kantine des LVR ein Mittagessen einnehmen. (KEINE KARTENZAHLUNG !!) | ANMELDUNG |