Veranstaltung
IV 09 - Erhebung der Ausgleichsabgabe – Spezial
Inhalt und Ziele
Für alle Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gilt die gesetzliche Beschäftigungspflicht, nach der fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder gleichgestellten behinderten Menschen besetzt werden müssen. Wer dieser Beschäftigungspflicht nicht nachkommt, muss eine Ausgleichsabgabe zahlen. Der selbst errechnete Ausgleichsabgabebetrag ist an das Inklusionsamt abzuführen. Wie dieser Betrag richtig berechnet wird und was dabei zu beachten ist, ist Thema dieses Kurses.
Themenüberblick
- Das Anzeigeverfahren bei der Bundesagentur für Arbeit
- Welche Angaben gehören in die Selbstveranlagung?
- Die Berechnung der Abgabe: Jahresdurchschnittswert, Staffelbeträge, Anrechnung von Aufträgen
- Säumniszuschläge
Methodik
Die Kursinhalte werden im Wechsel zwischen Vortrag/Präsentation und Übungen erarbeitet. Weiterhin besteht die Gelegenheit, eigene Erfahrungen auszutauschen.
Referierende
- Mitarbeiter*innen des LVR-Inklusionsamtes
Zielgruppe
- Inklusionsbeauftragte
- Personalleiter/-innen, Mitarbeiter/-innen aus dem Personalbereich
Hinweis für Disability Manager (CDMP): 2 Stunden
Teilnahmevoraussetzung
Zugehörigkeit zu einer der Zielgruppen
Teilnehmendenzahl
Online: max. 20
Seminardauer
2 Stunden
Seminarzeiten:
Online: 9.00 bis 11.00 Uhr
Termine
| Datum | Enddatum | Terminbezeichnung | Ort | Kosten | Anmeldung |
|---|---|---|---|---|---|
| Di. 13.10.2026 09:00 Uhr | Di. 13.10.2026 11:00 Uhr | WIV09-01/26 | Webinar: Ihr Computerarbeitsplatz bzw. mobiles Endgerät | Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben. | ANMELDUNG |



