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Veranstaltung

IV 09 - Erhebung der Ausgleichsabgabe – Spezial

Inhalt und Ziele

Für alle Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen gilt die gesetzliche Beschäftigungspflicht, nach der fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder gleichgestellten behinderten Menschen besetzt werden müssen. Wer dieser Beschäftigungspflicht nicht nachkommt, muss eine Ausgleichsabgabe zahlen. Der selbst errechnete Ausgleichsabgabebetrag ist an das Inklusionsamt abzuführen. Wie dieser Betrag richtig berechnet wird und was dabei zu beachten ist, ist Thema dieses Kurses.

Themenüberblick

  • Das Anzeigeverfahren bei der Bundesagentur für Arbeit
  • Welche Angaben gehören in die Selbstveranlagung?
  • Die Berechnung der Abgabe: Jahresdurchschnittswert, Staffelbeträge, Anrechnung von Aufträgen
  • Säumniszuschläge

Methodik

Die Kursinhalte werden im Wechsel zwischen Vortrag/Präsentation und Übungen erarbeitet. Weiterhin besteht die Gelegenheit, eigene Erfahrungen auszutauschen.

Referierende

  • Mitarbeiter*innen des LVR-Inklusionsamtes

Zielgruppe

  • Inklusionsbeauftragte
  • Personalleiter/-innen, Mitarbeiter/-innen aus dem Personalbereich

Hinweis für Disability Manager (CDMP): 2 Stunden

Teilnahmevoraussetzung

Zugehörigkeit zu einer der Zielgruppen

Teilnehmendenzahl

Online: max. 20

Seminardauer

2 Stunden

Seminarzeiten:

Online: 9.00 bis 11.00 Uhr


Termine

Datum Enddatum Terminbezeichnung Ort Kosten Anmeldung
Di. 13.10.2026 09:00 Uhr Di. 13.10.2026 11:00 Uhr WIV09-01/26 Webinar: Ihr Computerarbeitsplatz bzw. mobiles Endgerät Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben. ANMELDUNG