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Was ist das Landesbetreuungsamt

Das Landesbetreuungsamt des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) ist zuständig für die Anerkennung und Förderung von Betreuungsvereinen mit Sitz in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf.

Mit Einführung des Betreuungsrechtes im Jahr 1992 wurden in Nordrhein-Westfalen zwei Landesbetreuungsämter bei den Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) angesiedelt. Ziel war die Einführung eines landeseinheitlichen Qualitätsstandards bei der Wahrnehmung der Betreuungsaufgaben und die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements. Das Landesbetreuungsamt nimmt seine Aufgaben als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr. Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW.

Aufgaben des Landesbetreuungsamtes (LBA):

  • Anerkennung rechtsfähiger Vereine als Betreuungsvereine
  • Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen bereits bestehender Betreuungsvereine
  • Finanzielle Förderung von Betreuungsvereinen
  • Mitarbeit in Netzwerken und Gremien zur Stärkung des Engagements ehrenamtlicher Betreuung