Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

An dieser Stelle informieren wir Sie umfassend über den Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung (KME). Erfahren Sie dazu mehr über das AO-SF-Feststellungs-Verfahren sowie unsere ganzheitliche Förderung im Schulalltag.

Was bedeutet KME?

Zu uns kommen Kinder und Jugendliche, die einen festgestellten Unterstützungsbedarf im Bereich der Körperlichen und motorischen Entwicklung (KME) aufweisen. Dies kann beispielsweise von folgenden Bedingungen begleitet sein:

  • erheblichen Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungssystems
  • Schädigungen von Gehirn, Rückenmark, Muskulatur oder dem Knochengerüst
  • Fehlbildungen von Organen oder chronischen Erkrankungen
  • schwerwiegenden psychischen Belastungen, die beispielsweise aus einem andersartigen Aussehen resultieren können

Mögliche Auswirkungen und individueller Bedarf

Diese Beeinträchtigungen können Auswirkungen haben, zum Beispiel auf:

  • Bewegung
  • Haltung
  • Feinmotorik
  • Ausdauer
  • Kommunikation

Viele Schüler*innen benötigen daher besondere Unterstützung im Unterricht, bei der Mobilität oder im schulischen Alltag. Der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf wird im Rahmen eines Gutachtens festgestellt und regelmäßig überprüft.

Hinweis zur Durchlässigkeit

Sollte sich im Laufe der Schulbesuchsjahre zeigen, dass eine andere Förderschule oder eine allgemeine Schule (Regelschule) der geeignetere Förderort für Ihr Kind ist, unterstützen wir einen Wechsel aktiv und transparent.

Ganzheitliche Förderung

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht das einzelne Kind mit seinen Fähigkeiten, Interessen und Entwicklungsmöglichkeiten. Unsere Förderung umfasst unter anderem:

Viele Schüler*innen nutzen beispielsweise Rollstühle, Orthesen oder andere Hilfsmittel. Ziel ist es, Barrieren zu reduzieren und eine aktive Teilnahme am Unterricht und am Schulleben zu ermöglichen.

Das AO-SF-Verfahren: Schritt für Schritt

Um den individuellen Förderbedarf Ihres Kindes offiziell festzusetzen, bedarf es eines formalen Antrags. Den "Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs" (AO-SF) können Sie als Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte selbst oder die Leitung der allgemeinen Schule stellen.

  • Gutachten: Im Zuge des Verfahrens wird ein umfassendes pädagogisches Gutachten erarbeitet.
  • Untersuchung: Ergänzend erfolgt eine schulärztliche Begutachtung. Die medizinischen Ergebnisse sowie die Erkenntnisse aus dem persönlichen Elterngespräch fließen vollständig in das Gutachten ein.
  • Entscheidung: Die zuständige Schulaufsicht bestimmt abschließend anhand des Gesamtergebnisses den Förderschwerpunkt sowie den am besten geeigneten Schulort für Ihr Kind.

Aufnahme an unserer Schule

Wird durch die Schulaufsichtsbehörde der Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung festgestellt, informieren die Behörden sowohl Sie als Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte als auch uns als Förderschule.

Sobald dieser Bescheid vorliegt, starten wir gemeinsam den Aufnahmeprozess und freuen uns darauf, Ihr Kind bei uns zu begrüßen!