Bei der Vergabe von Medikamenten (dazu zählen auch homöopathische Mittel, Nasen-, Ohren- und Augentropfen) sind wir streng an die gesetzlichen Vorgaben unseres Schulträgers LVR ("Dienstanweisung Medikation an LVR-Förderschulen") gebunden. Die Verabreichung erfolgt ausschließlich durch eine examinierte Pflegekraft.
Bitte beachten Sie: Wir dürfen Medikamente nur dann verabreichen, wenn uns alle Unterlagen vollständig vorliegen!
Wenn Ihr Kind während der Schulzeit Medikamente benötigt, fordern Sie bitte im Vorfeld folgende zwei Formulare direkt bei unserem Pflegeteam an:
1. Ärztliche Bescheinigung und Antrag auf Ausgabe von Medikamenten
- Dieses Formular muss von der verordnenden ärztlichen Fachperson vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.
- Auch Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte müssen unten links unterschreiben.
- Die Bescheinigung muss exakt für das konkrete Medikament ausgestellt sein. Bei Austauschmedikamenten aus der Apotheke benötigen wir eine schriftliche Stellungnahme der ärztlichen Fachperson.
- Bitte legen Sie der ärztlichen Fachperson auch das Infoblatt "Anlage für die verordnende ärztliche Fachperson" vor.
2. Einverständniserklärung zur Medikation
- Diese Erklärung muss von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben werden (sofern kein anderslautender Gerichtsbeschluss vorliegt).
Hinweis: Sollte das offizielle LVR-Formular im Ausnahmefall nicht genutzt werden können, teilen Sie uns die Gründe bitte schriftlich mit. In diesem Fall benötigen wir eine individuelle ärztliche Verordnung, die Diagnose, Medikament, genaue Dosierung, den Vergabezeitpunkt sowie Notfallanweisungen enthält.