Rechtliche Vorgaben
In der Förderung von Schüler*innen mit schweren und vielfältigen Beeinträchtigungen orientieren wir sich konsequent an den Rechts- und Unterrichtsvorgaben des Landes NRW sowie den inklusiven Leitlinien der Kultusministerkonferenz (KMK). Unser Handeln leitet sich aus dem Anspruch ab, jedem Kind eine größtmögliche Selbstverwirklichung, eine selbstständige Lebensgestaltung und echte soziale Teilhabe zu ermöglichen.
Wissenschaftliches Konzept
In unserem Konzept verwenden wir den Begriff "komplexe Behinderung" in Anlehnung an Barbara Fornefeld (2013)*. Er beschreibt Kinder und Jugendliche, bei denen mehrere schwerwiegende Beeinträchtigungen in unterschiedlichen Entwicklungsbereichen (kognitiv, motorisch, kommunikativ und/oder sensorisch) in enger Wechselwirkung miteinander stehen. Sie bilden eine vielschichtige Gesamtsituation, aus der ein umfassender, individueller Unterstützungsbedarf entsteht. Unsere Pädagogik zielt daher auf eine ganzheitliche Begleitung ab, die Beziehung, Entwicklung, Kommunikation und Teilhabe gleichermaßen berücksichtigt.
*Quelle: Fornefeld, B. (2013). Schwere und mehrfache Behinderung – Einführung in Pädagogik und Didaktik. München. Reinhardt.