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Leistungen in Kindertageseinrichtungen

Basisleistungen I

Zusätzlich zur erhöhten Kindpauschale nach dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) kann im Rahmen der Eingliederungshilfe pro Kind mit Behinderung die Basisleistung I geleistet werden.

Bei der Basisleistung I kann der Träger zwischen folgenden Modellen wählen:

Bei dem Modell der Gruppenstärkenabsenkung wird die Gruppenstärke pro Kind mit Behinderung um einen Platz abgesenkt. Auch hierbei sind weitere Fachkraftstunden aufzubauen.

Im Modell Zusatzkraft bleibt die Gruppenstärke gemäß KiBiz unverändert; die zusätzlichen Fachkräfte zur Betreuung der innerhalb dieser Gruppenstärke betreuten Kinder mit Behinderung werden durch den LVR finanziert.

Die Träger können jeweils zum Kindergartenjahr melden, welches Modell in der jeweiligen Einrichtung gewählt wird. Kern ist ein verbesserter Personalschlüssel je Kind mit Behinderung, der in beiden Modellen nahezu gleich ausgestaltet ist.

Je nach gewähltem Modell und Anzahl der Kinder mit Behinderung in der Einrichtung sind (kalkulatorisch) aus beiden Systemen (KiBiz und Basisleistung I) entsprechende Fachkraftstunden aufzubauen. Die unterschiedliche Anzahl an Fachkraftstunden bzw. der korrespondierenden Vergütung ergibt sich daraus, dass es zum einen im Modell Gruppenstärkenabsenkung durch die dabei erfolgte Platzreduzierung zu einem verbesserten Betreuungsschlüssel in der Gruppe kommt und daher generell weniger zusätzliche Fachkraftstunden erforderlich sind. Hinsichtlich dieser niedrigeren Zahl an Fachkraftstunden gibt es allerdings auch weniger KiBiz-Mittel (da ja die Gruppenstärke abgesenkt wurde), so dass sich der Finanzierungsanteil über die Basisleistung I im Vergleich zum Modell Zusatzkraft erhöht. Zum anderen kommt es bei mehreren Kindern in der Einrichtung zu Synergieeffekten bei der Betreuung.

Neben den direkten Leistungen der Basisleistung I, dem Aufbau von Fachkraftstunden im jeweiligen Gruppenmodell, sind in der Anlage B 4 des Landesrahmenvertrages nach § 131 SGB IX die zusätzlichen kindbezogenen Leistungen geregelt.

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Fortbildung

Der Zuschlag für Fortbildungsmaßnahmen für Beschäftigte dient der zweckgerichteten Inanspruchnahme von Seminaren im Rahmen der Eingliederungshilfe. Zweckgerichtet sind Fortbildungen dann, wenn sie inklusionspädagogische oder behinderungsspezifische Inhalte behandeln.

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Fachberatung

Im Rahmen der Basisleistung I wird ein Anteil für die Fachberatung der Spitzenverbände vergütet. Diese (spitzenverbandliche) Fachberatung berät die Einrichtungen u.a. bei laufenden Prozessen und Fragestellungen und sichert die Betreuung und inklusive Förderung der Kinder mit Behinderung. Außerdem sichert die Fachberatung die Qualität der Stellungnahmen und Prozesse. Alle Träger, die einem Spitzenverband angehören, können ihre institutionelle Fachberatung in Anspruch nehmen. Bei Einrichtungen, die nicht entsprechend organisiert sind, kann der jeweilige Träger die Fachberatung über externe Anbieter einkaufen. Kommunale Einrichtungen, deren Spitzenverband keine Fachberatung anbietet, können die eigene Personalressource aufstocken.

Trägeranteil

Hier wird aktuell pauschal ein Trägeranteil in Höhe von 1000 Euro gezahlt. Einrichtungen, die keinen Trägeranteil zu entrichten haben, müssen den Trägeranteil für die Erbringung der sonstigen Leistungsbestandteile der Basisleistung I verwenden.

Fallmanagement

Für Verwaltungstätigkeiten im Rahmen der Leistungserbringung wird ein Anteil für das trägerinterne Fallmanagement vergütet. Hierzu gehört u.a. die standardisierte Leistungsdokumentation und die Erstellung des Förder- und Teilhabeplans. Außerdem gehört zu den Aufgaben des Fallmanagements, Stellungnahmen, die inklusionspädagogische Konzeption nach SGB VIII und das Gewaltschutzkonzept gemäß SGB IX zu erstellen.

Personaleinsatz

Der Einsatz von geeigneten Fachkräften richtet sich nach Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (Personalverordnung - PersVO) aufgrund des § 54 Abs. 2 Nr. 8 Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz).

Darüber hinaus können geeignete Fachkräfte wie Motopäd*innen und Therapeut*innen (Logopäd*innen, Physiotherapeut*innen und Ergotherapeut*innen) mit entsprechender Berufserfahrung in der Kindertagesbetreuung

Aktuelle Übergangsregelung (gilt bis zum Ende des Kindergartenjahres 2023/24)

In Einzelfällen können – mit Zustimmung des Trägers der Eingliederungshilfe – anstelle von Fachkräften auch Ergänzungskräfte nach der Personalverordnung zum KiBiz und Nichtfachkräfte mit einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung in der Eingliederungshilfe zur Erbringung eingesetzt werden.

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Individuelle heilpädagogische Leistungen in Kindertageseinrichtungen (Kita-Assistenzen)

Sofern die Basisleistung I bzw. die Fink-Pauschale nicht ausreichend ist, um den individuellen Teilhabebedarf zu decken, können darüber hinaus weitere „individuelle heilpädagogische Leistungen“ für Kinder mit (drohender) Behinderung erbracht werden.

Diese Leistung wird je nach Bedarf des Kindes durch eine trägereigne Fach- oder Nichtfachkraft erbracht. Die notwendige Qualifikation der Kraft wird im Rahmen der Bedarfsermittlung durch das LVR-Fallmanagement ermittelt.

Durch das Einsetzen des trägereigenen Personals wird vor allem die Verantwortung des Trägers einer Kindertageseinrichtung betont und die gute Einbindung aller handelnden Personen in den Ablauf sichergestellt, siehe auch Vereinbarung zwischen dem LVR und der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW).

Ist eine Sicherstellung der individuellen heilpädagogischen Leistungen durch trägereigenes Personal für den Zeitraum nicht möglich, können auch externe Leistungserbringer (Drittanbieter) mit der Ausführung beauftragt werden. Hierbei ist die Zusammenarbeit zwischen Träger und Anbieter konkret auszugestalten.

Die erbrachten Leistungen können Sie über ein elektronisches Rechnungseingangsverfahren abrechnen. Über das Rechnungsportal können die Stellen der Frühförderung mit einer Benutzerkennung die Rechnungen bearbeiten und übersenden. Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an uns unter folgender Email-Adresse.

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Weitere Infos und Ansprechpartner*innen

Auf unsere neuen Internetseite bthg.lvr.de finden Sie weitere Informationen rund um die BTHG-Leistungen und Ansprechpartner*innen.

Infos und Ansprechpartner*innen auf bthg.lvr.de