LVR-Archivförderung
Das LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum vergibt jährliche Fördermittel an die nichtstaatlichen Archive im Rheinland.
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Durch die Archivförderung unterstützt das LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum (AFZ) den Aufbau, Erhalt und Ausbau der archivischen Infrastruktur. Ziel ist die Schaffung von Rahmenbedingungen, die es Archiven ermöglichen, ihre Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.
Fördermittel können grundsätzlich von allen nichtstaatlichen Archiven im Verbandsgebiet des LVR in Anspruch genommen werden. Sowohl Kommunalarchive als auch das breite Spektrum der übrigen, privaten und öffentlichen Archive können Förderanträge stellen.
Grundvoraussetzung für eine Förderung ist die öffentliche Zugänglichkeit der geförderten Einrichtung. Weitere Voraussetzungen für die Gewährung einer Zuwendung sind die Zweckdienlichkeit der beantragten Maßnahme, die Orientierung an aktuellen archivfachlichen Standards sowie die rechtzeitige, enge Abstimmung mit dem LVR-AFZ. Die Höchstförderungssumme je Förderfall beträgt 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Nähere Informationen zur Art der geförderten Projekte sowie zur Antragstellung entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien des LVR-AFZ.
Fördermittel können grundsätzlich von allen nichtstaatlichen Archiven im Verbandsgebiet des LVR in Anspruch genommen werden. Sowohl Kommunalarchive als auch das breite Spektrum der übrigen, privaten und öffentlichen Archive können Förderanträge stellen.
Pro Archiv kann nur ein Antrag pro Förderjahr gestellt werden.
Gefördert werden archivische Projekte in den folgenden drei Bereichen:
1. Maßnahmen zur Aufbewahrung und Erhaltung von Archivgut im Kontext der archivischen Bestandserhaltung (zum Beispiel Lagerung, Klimakontrolle, Verpackung, Konservierung und Restaurierung sowie analoge und digitale Informationssicherung).
2. Maßnahmen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Archivgut (zum Beispiel Findbücher, sachthematische Inventare, Beständeübersichten, Archivsoftware, Online-Präsentationen).
3. Maßnahmen zur historischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Archiven (zum Beispiel Ausstellungen, Flyer, Archivführer, Homepage).
Voraussetzungen für die Förderung sind, dass
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Nähere Informationen sind der gültigen Förderrichtlinie zu entnehmen.
Die Höchstförderungssumme je Antrag beträgt maximal 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten. Die restliche Summe ist als Eigenanteil oder durch andere Förderungen beizubringen. Ergänzende Drittmittel dürfen nicht aus anderen LVR-Förderlinien stammen.
Fördermittel können grundsätzlich von allen nichtstaatlichen Archiven im Verbandsgebiet des LVR in Anspruch genommen werden. Sowohl Kommunalarchive als auch das breite Spektrum der übrigen, privaten und öffentlichen Archive können Förderanträge stellen.
Pro Archiv kann nur ein Antrag pro Förderjahr gestellt werden.
Gefördert werden archivische Projekte in den folgenden drei Bereichen:
1. Maßnahmen zur Aufbewahrung und Erhaltung von Archivgut im Kontext der archivischen Bestandserhaltung (zum Beispiel Lagerung, Klimakontrolle, Verpackung, Konservierung und Restaurierung sowie analoge und digitale Informationssicherung).
2. Maßnahmen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Archivgut (zum Beispiel Findbücher, sachthematische Inventare, Beständeübersichten, Archivsoftware, Online-Präsentationen).
3. Maßnahmen zur historischen Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit in Archiven (zum Beispiel Ausstellungen, Flyer, Archivführer, Homepage).
Voraussetzungen für die Förderung sind, dass
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Nähere Informationen sind der gültigen Förderrichtlinie zu entnehmen.
Die Höchstförderungssumme je Antrag beträgt maximal 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten. Die restliche Summe ist als Eigenanteil oder durch andere Förderungen beizubringen. Ergänzende Drittmittel dürfen nicht aus anderen LVR-Förderlinien stammen.
Hier finden Sie die Formulare zum Antrag und zum Verwendungsnachweis.