Landesinitiative Substanzerhalt (LISE)
Seit 20 Jahren fördert die LISE Maßnahmen der Bestandserhaltung für die nichtstaatlichen Archive im Rheinland mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen.
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Als Landesinitiative unterstützen wir die nichtstaatlichen Archive im Verbandsgebiet des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) dabei, das übernommene Archivgut sachgerecht zu verwahren, zu sichern, in seiner Entstehungsform zu erhalten und instand zu setzen.
Unsere vier Förderbereiche sind darauf ausgelegt, größere Mengen von Archivgut mit gleichartigen Schadensbildern zu bearbeiten, um sie weiter langfristig als wertvolle historische Quellen nutzen zu können.
Zu unserem Angebot gehört auch, Sie bei der Auswahl der geeigneten Maßnahmen und Materialien zu beraten und bei Leistungsbeschreibungen zu unterstützen.
Jedes Projekt wird von uns mit bis zu 60 Prozent des förderfähigen Aufwandes finanziert.
Sie haben die Möglichkeit sowohl einen als auch mehrere Förderbereiche zu beantragen.
Eine Kombination mit Fördermitteln der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) ist ebenfalls möglich.
Zu möglichen Kombinationen der verschiedenen Förderbereiche beraten wir Sie gerne auch vor Ort im Archiv.
Damit Ihr Antrag im Förderjahr berücksichtigt werden kann, ist die Teilnahme an der Bedarfsanmeldung erforderlich. Sie findet jedes Jahr im September statt und ermittelt den Förderbedarf für das darauf folgende Förderjahr.
Auf Basis der Bedarfsanmeldung werden die Fördermittel beim Land NRW abgerufen und von der LISE verteilt.
Teilnehmen können Kommunalarchive, sonstige nichtstaatliche Archive und Einrichtungen, die unmittelbar oder über das LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum (LVR-AFZ) für Öffentlichkeit und Forschung zugänglich sind.
Weitere Voraussetzungen:
Der folgende Überblick skizziert grob den Förderablauf. Wir beraten Sie gern zu jedem Zeitpunkt auch in allen Detailfragen und den förderfähigen Maßnahmen.
Bedarfsanmeldung
Die Bedarfsanmeldung findet im September für das darauf folgende Förderjahr statt. Dabei fragen wir die durch das Archiv voraussichtlich bereitgestellten Eigenmittel pro Förderbereich ab. Auf Basis der Bedarfsanmeldung erstellen wir einen Finanzplan, der dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung vorgelegt wird.
Informationsschreiben
Sie erhalten ein Informationsschreiben als Antwort auf Ihre Bedarfsanmeldung, in dem unter Vorbehalt der Bereitstellung der Fördermittel durch das Land die voraussichtliche Fördersumme (für den jeweiligen Förderbereich) benannt wird. Das Informationsschreiben stellt noch keine Bewilligung dar, daher dürfen die Maßnahmen noch nicht beauftragt werden.
Antrag
Nach Bekanntgabe des Antragszeitraumes können Sie den Antrag auf Förderung einreichen.
Bewilligung
Mit der Bewilligung kann der Maßnahmenbeginn erfolgen.
Rechnungslegung
Verwendungsnachweis und Auszahlung der Fördermittel
Jedes Projekt wird von uns mit bis zu 60 Prozent des förderfähigen Aufwandes finanziert.
Sie haben die Möglichkeit sowohl einen als auch mehrere Förderbereiche zu beantragen.
Eine Kombination mit Fördermitteln der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) ist ebenfalls möglich.
Zu möglichen Kombinationen der verschiedenen Förderbereiche beraten wir Sie gerne auch vor Ort im Archiv.
Damit Ihr Antrag im Förderjahr berücksichtigt werden kann, ist die Teilnahme an der Bedarfsanmeldung erforderlich. Sie findet jedes Jahr im September statt und ermittelt den Förderbedarf für das darauf folgende Förderjahr.
Auf Basis der Bedarfsanmeldung werden die Fördermittel beim Land NRW abgerufen und von der LISE verteilt.
Teilnehmen können Kommunalarchive, sonstige nichtstaatliche Archive und Einrichtungen, die unmittelbar oder über das LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum (LVR-AFZ) für Öffentlichkeit und Forschung zugänglich sind.
Weitere Voraussetzungen:
Der folgende Überblick skizziert grob den Förderablauf. Wir beraten Sie gern zu jedem Zeitpunkt auch in allen Detailfragen und den förderfähigen Maßnahmen.
Bedarfsanmeldung
Die Bedarfsanmeldung findet im September für das darauf folgende Förderjahr statt. Dabei fragen wir die durch das Archiv voraussichtlich bereitgestellten Eigenmittel pro Förderbereich ab. Auf Basis der Bedarfsanmeldung erstellen wir einen Finanzplan, der dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung vorgelegt wird.
Informationsschreiben
Sie erhalten ein Informationsschreiben als Antwort auf Ihre Bedarfsanmeldung, in dem unter Vorbehalt der Bereitstellung der Fördermittel durch das Land die voraussichtliche Fördersumme (für den jeweiligen Förderbereich) benannt wird. Das Informationsschreiben stellt noch keine Bewilligung dar, daher dürfen die Maßnahmen noch nicht beauftragt werden.
Antrag
Nach Bekanntgabe des Antragszeitraumes können Sie den Antrag auf Förderung einreichen.
Bewilligung
Mit der Bewilligung kann der Maßnahmenbeginn erfolgen.
Rechnungslegung
Verwendungsnachweis und Auszahlung der Fördermittel
Gefördert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen
Papiere, die ab der Mitte des 19. Jahrhunderts hergestellt wurden, sind aufgrund des verwendeten Holzschliffs als Rohstoff und der sauren Leimung im Erhalt gefährdet. Die bereits bei der Herstellung eingebrachten Säuren sind Ursache für Veränderungen und Schäden: die Papiere vergilben, werden brüchig und können teilweise nicht mehr benutzt werden.
Die Entsäuerung hat zum Ziel die Säuren im Papier zu neutralisieren und mit einer alkalischen Reserve zu versehen. So soll der säurebedingte Zerfall deutlich verlangsamt werden.
Je nach Herstellungszeitraum können einige Papiere stärker von der Maßnahme profitieren als solche, die bereits stark abgebaut sind. Wir unterstüzen Sie gern bei der Auswahl und Priorisierung der Bestände und übernehmen auch die gesamte Logistik rund um die Entsäuerungsmaßnahme.
Im Rahmen der Entsäuerungsmaßnahme bieten wir Ihnen außerdem an, alte oder ungeeignete Kartons durch archivgerechte Kartonage auszutauschen.
Wenn Sie keine Kartonage im Archiv vorrätig haben, können Sie diese auch im Rahmen des Förderbereichs Verpackung beschaffen.
Verschmutzungen auf Archivgut erschweren nicht nur die Nutzung und sind optisch störend, sie können im Falle einer Besiedlung mit Mikroorganismen wie Schimmel auch das Material und die Gesundheit der Mitarbeitenden und Nutzenden schädigen.
Die mechanische Trockenreinigung ist daher einerseits die Basis für die Erhaltung oder Wiederherstellung der Nutzbarkeit von Archivgut und kann andererseits eine Maßnahme des Gesundheitsschutzes seins.
Sie ist auch eine wichtige Vorbereitung für weiterführende Maßnahmen wie die Umverpackung in geeignete Archivmappen oder Kartonage, die Entsäuerung oder die Restaurierung. Eine Kombination dieser Förderbereiche ist daher ebenfalls möglich.
Wir unterstützen Sie dabei eine aussagekräftige Leistungsbeschreibung für die Reinigung zu erstellen.
Im Rahmen des IPM fördern wir auch die Anschaffung von Gefrierschränken und eine Grundausstattung mit IPM-Material.
Voraussetzung für die Förderung von Gefrierschränken ist die Vorlage eines ausgearbeiteten IPM-Konzeptes, in das die Geräte sinnvoll eingebettet werden können.
Bei der Restaurierung von Archivgut steht die Wiederherstellung oder der Erhalt der Nutzbarkeit im Vordergrund.
Im Sinne eines wirtschaftlichen Mitteleinsatzes fördern wir Projekte, bei denen möglichst viele Objekte ein gleiches oder ähnliches Schadensbild aufweisen und von einer rationellen Bearbeitung profitieren können.
Das kann beispielsweise die Sicherung von informationsgefährdenden Rissen bedeuten, die sich durch eine unsachgemäße Handhabung im Laufe der Zeit ergeben haben, oder die Anfertigung von Konservierungseinbänden bei mechanisch stark geschädigten Akten.
Wir unterstützen Sie gern bei der Auswahl geeigneter Bestände und Schadensbilder sowie bei einer aussagekräftigen Leistungsbeschreibung.
Die objektgerechte Verpackung ist ein effektiver Schutz vor mechanischen Schäden und Umwelteinflüssen wie Licht, Feuchtigkeit und Staub.
Bereits mit kleinem Budget können große Verbesserungen der Aufbewahrungssituation erreicht werden.
Um den Ansprüchen an die dauerhafte Aufbewahrung von Archivgut zu entsprechen, fördern wir Verpackungen, die nach DIN EN ISO 9706 (für Mappen) oder ISO 16245 Typ A (Kartonage) zertifiziert sind.
Für Fotomaterialien sind Verpackungen in Anlehnung an DIN 15549 geeignet.
Wir beraten Sie gern zu geeigneten Verpackungslösungen für Ihre vielseitigen Bestände.
Hier finden Sie das Formular zur Bedarfsanmeldung, zum Antrag und zum Verwendungsnachweis.
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