Landesinitiative Substanzerhalt (LISE)

Seit 20 Jahren fördert die LISE Maßnahmen der Bestandserhaltung für die nichtstaatlichen Archive im Rheinland mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen.

Foto von einer Person, die den Oberflächen-pH-Wert eines Papiers misst

Unsere Aufgabe

Als Landesinitiative unterstützen wir die nichtstaatlichen Archive im Verbandsgebiet des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) dabei, das übernommene Archivgut sachgerecht zu verwahren, zu sichern, in seiner Entstehungs­form zu erhalten und instand zu setzen.
Unsere vier Förderbereiche sind darauf ausgelegt, größere Mengen von Archiv­gut mit gleichartigen Schadensbildern zu bearbeiten, um sie weiter langfristig als wertvolle historische Quellen nutzen zu können.
Zu unserem Angebot gehört auch, Sie bei der Auswahl der geeigneten Maßnahmen und Materialien zu beraten und bei Leistungs­beschrei­bungen zu unterstützen.

Foto einer Person, die eine Akte mit einem Ziegenhaarbesen reinigt

Jedes Projekt wird von uns mit bis zu 60 Prozent des förderfähigen Aufwandes finanziert.
Sie haben die Möglichkeit sowohl einen als auch mehrere Förderbereiche zu beantragen.
Eine Kombination mit Fördermitteln der Koordinierungs­stelle für die Erhaltung des schriftlichen Kultur­guts (KEK) ist ebenfalls möglich.

Zu möglichen Kombinationen der verschiedenen Förderbereiche beraten wir Sie gerne auch vor Ort im Archiv.

Damit Ihr Antrag im Förderjahr berücksichtigt werden kann, ist die Teilnahme an der Bedarfs­anmeldung erforderlich. Sie findet jedes Jahr im September statt und ermittelt den Förderbedarf für das darauf folgende Förderjahr.
Auf Basis der Bedarfsanmeldung werden die Fördermittel beim Land NRW abgerufen und von der LISE verteilt.
Teilnehmen können Kommunalarchive, sonstige nichtstaatliche Archive und Einrichtungen, die unmittelbar oder über das LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum (LVR-AFZ) für Öffentlichkeit und Forschung zugänglich sind.

Weitere Voraussetzungen:

  • die beantragte Maßnahme darf noch nicht begonnen sein
  • die Maßnahme wird in enger Abstimmung mit der LISE durchgeführt
  • die Mittel werden zweckdienlich und wirtschaftlich verwendet
  • die Maßnahme entspricht aktuellen archivfachlichen Standards

Der folgende Überblick skizziert grob den Förderablauf. Wir beraten Sie gern zu jedem Zeitpunkt auch in allen Detailfragen und den förderfähigen Maßnahmen.


Bedarfsanmeldung

Die Bedarfsanmeldung findet im September für das darauf folgende Förderjahr statt. Dabei fragen wir die durch das Archiv voraussichtlich bereitgestellten Eigenmittel pro Förderbereich ab. Auf Basis der Bedarfsanmeldung erstellen wir einen Finanzplan, der dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung vorgelegt wird.

Informationsschreiben
Sie erhalten ein Informationsschreiben als Antwort auf Ihre Bedarfsanmeldung, in dem unter Vorbehalt der Bereitstellung der Fördermittel durch das Land die voraussichtliche Fördersumme (für den jeweiligen Förderbereich) benannt wird. Das Informationsschreiben stellt noch keine Bewilligung dar, daher dürfen die Maßnahmen noch nicht beauftragt werden.

Antrag
Nach Bekanntgabe des Antragszeitraumes können Sie den Antrag auf Förderung einreichen.

  • Für die Förderbereiche Reinigung, Restaurierung und Verpackung sind Angebote oder Kostenvoranschläge nötig. Diese können auch nachgereicht werden, die Frist dafür wird mit dem Antragszeitraum kommuniziert. Welche Informationen Angebote und Kostenvoranschläge enthalten sollten, haben wir Ihnen auf einem Beiblatt zusammengestellt.
  • Für den Förderbereich Entsäuerung ist das Einholen von Angeboten nicht erforderlich, die Ausschreibung und Beauftragung der Entsäuerungsdienstleister übernehmen wir.

Bewilligung
Mit der Bewilligung kann der Maßnahmenbeginn erfolgen.

  • Für die Förderbereiche Reinigung, Restaurierung und Verpackung erteilen Sie den Auftrag selbst.
  • Für den Förderbereich Entsäuerung vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zur Abholung des für die Bearbeitung vorgesehenen Archivguts und legen gemeinsam die Behandlungskriterien fest. Wir bereiten die Akten bei uns in der Werkstatt auf die Maßnahme vor, koordinieren den Transport zum Dienstleister und übernehmen auch die Qualitätskontrolle durch die Nachbereitung und Messung der pH-Werte.

Rechnungslegung

  • In den Förderbereichen Reinigung, Restaurierung und Verpackung ist die Rechnung des Dienstleisters zunächst in voller Höhe vom Archiv zu begleichen. Sollten sich im Laufe der Bearbeitung höhere Kosten als erwartet ergeben, sprechen Sie uns gern an, damit wir die Möglichkeiten einer Nachbewilligung prüfen können.
  • Im Förderbereich Entsäuerung erhalten Sie von uns eine Kopie der Rechnung und eine Information darüber, welcher Betrag als Eigenanteil direkt von Ihnen an den Dienstleister zu überwiesen ist. Wir zahlen die Fördermittel ebenfalls direkt an den Dienstleister.

Verwendungsnachweis und Auszahlung der Fördermittel

  • Für die Förderbereiche Reinigung, Restaurierung und Verpackung können Sie über den Verwendungsnachweis die Auszahlung der Fördermittel beantragen, sobald Sie die Rechnung vom Dienstleister erhalten haben, spätestens aber bis zum 31. Oktober des jeweiligen Förderjahres. Sobald die Prüfung der Unterlagen abgeschlossen ist, zahlen wir die Fördermittel an Sie aus.
  • Für den Förderbereich Entsäuerung ist kein Verwendungsnachweis notwendig.

Gefördert durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft
des Landes Nordrhein-Westfalen

Logo des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderbereiche

Formulare zur LISE-Förderung

Hier finden Sie das Formular zur Bedarfsanmeldung, zum Antrag und zum Verwendungsnachweis.

  • Bedarfsmeldung für die Förderung im Rahmen der Landesinitiative Substanzerhalt (2027)

    Bedarfsmeldung für die Förderung im Rahmen der Landesinitiative Substanzerhalt (2027)

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  • Förderung von Bestandserhaltungsmaßnahmen im Rahmen der LISE

    Förderung von Bestandserhaltungsmaßnahmen im Rahmen der Landesinitiative Substanzerhalt (LISE)

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  • Verwendungsnachweis LISE

    Verwendungsnachweis LISE

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Ansprechpersonen