Regionale Kulturförderung des LVR

Der Landschaftsverband Rheinland vergibt jährliche Fördermittel an Kultureinrichtungen im gesamten Rheinland. Hiervon können auch Archive in großem Maße profitieren.

Förderung für größere Projekte und Anschaffungen

Im Rahmen der Regionalen Kulturförderung werden durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) Fördermittel vergeben, die dem LVR vom Land Nordrhein-Westfalen gemäß § 19 des Gesetzes zur Regelung der Zuweisung des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände (Gemeindefinanzierungsgesetz) jährlich als pauschale Zuweisung zur Verfügung gestellt werden.

Mittel der Regionalen Kulturförderung können vor allem zur finanziellen Unterstützung von Großprojekten verwendet werden. Sie stehen grundsätzlich allen Kultursparten im Rheinland zur Verfügung und kommen daher auch regelmäßig archivischen Projekten zugute. Idealerweise sollte eine Beantragung für archivfachliche Projekte in Absprache mit den zuständigen Gebietsreferent*innen des LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrums geschehen.