Fortbildungsprogramm

Wissen erlangen, Lösungen diskutieren, Menschen vernetzen – das Fortbildungsprogramm des LVR-AFZ!

Illustration einer knienden Frau, die auf höher gelegen Stufen springen kann.

Über unser Fortbildungsprogramm

Das jährlich wechselnde Fortbildungsprogramm richtet sich an Mitarbeitende in Archiven und anderen Gedächtniseinrichtungen. Die Angebote reichen von ein- bis zweistündigen Online-Formaten bis zu sehr praxisorientierten Präsenz-Workshops und mehrtägigen Einsteigenden-Kursen.
Tagungen und Konferenzen mit vielen Teilnehmenden dienen der Diskussion über aktuelle Fragestellungen, dem fachlichen Austausch und der kollegialen Vernetzung.

Foto von einer vor einer Metaplanwand stehenden Person, die sich an einige sitzende Personen wendet.

Oft gestellte Fragen

zu Anmeldung und Organisation

Ansprechpersonen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Durchführung der Veranstaltungen

Träger der Veranstaltungen ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ggf. in Kooperation mit anderen Trägern, welche in den Ausschreibungsunterlagen eigens erwähnt sind. Die Ausführung der Veranstaltungen obliegt dem LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum (AFZ). Der LVR haftet bei Kooperationsveranstaltungen nur für die eigenen Leistungen.

Geltungsbereich

Rechtsgrundlage für das Verhältnis zwischen dem LVR und dem einzelnen Teilnehmenden bilden die vorliegenden „Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fortbildungen des LVR-Archivberatungs-und Fortbildungszentrums“ in der jeweils aktuellen Fassung sowie die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Anmeldung und Bestätigung, Teilnahmeentgelt

Das privatrechtliche Vertragsverhältnis kommt nach der Anmeldung durch die vom AFZ ausgestellte Teilnahmebestätigung zustande. Bei Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn wird das Teilnahmeentgelt abzüglich gegebenenfalls anfallender Gebühren erstattet. Eine Übertragung der Anmeldung auf einen anderen Teilnehmenden ist kostenfrei möglich. Das AFZ behält sich vor, die Veranstaltung abzusagen, falls die jeweils notwendige Zahl der Teilnehmenden nicht erreicht werden sollte oder die Veranstaltung aus anderen wichtigen Gründen nicht durchgeführt werden kann beziehungsweise auf einen anderen Termin verschoben werden muss. In diesem Fall wird sich das AFZ bemühen, rechtzeitig, spätestens jedoch drei Tage vor Beginn der Veranstaltung über die Absage zu unterrichten. Im Falle einer vom Veranstalter zu verantwortenden Absage wird das Teilnahmeentgelt einschließlich gegebenenfalls entrichteter Gebühren erstattet, sofern ein möglicher Ausweichtermin nicht in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus gehende Ansprüche wegen des Ausfalls der Veranstaltung bestehen nicht. Das Teilnahmeentgelt muss vor Beginn der Veranstaltung entrichtet werden.

Haftung

Der LVR übernimmt keine Haftung für Schäden der Teilnehmenden, z.B. für Personenschäden, Sachschäden oder Diebstahl, soweit sie nicht auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten der Mitarbeitenden des LVR beruhen. Der LVR haftet nur für solche Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit seiner Mitarbeitenden entstehen. Für das Verhalten anderer Teilnehmenden übernimmt der LVR keine Haftung.

Besondere Wünsche

Um Menschen mit Behinderung die Teilnahme an allen Veranstaltungen zu ermöglichen, ist der LVR bemüht, den barrierefreien Zugang zu ermöglichen. Besondere Wünsche werden bereits bei der Anmeldung erbeten, da ansonsten spezielle Maßnahmen gegebenenfalls nicht mehr gewährleistet werden können. Die Bereitstellung von Gebärdendolmetscher*innen bedarf einer Anmeldung innerhalb einer Frist von sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn.

Veranstaltungsunterlagen

Das Detailprogramm und gegebenenfalls weitere Unterlagen werden den Teilnehmenden rechtzeitig, spätestens drei Tage vor der Veranstaltung, zugeschickt. Mit der Vervielfältigung und der Verbreitung übernimmt der LVR keine Verantwortung für die Inhalte von Tagungsunterlagen Dritter. Die Unterlagen sind in der Regel nur für die Teilnehmenden bestimmt und auf den Zusammenhang mit der Veranstaltung hin ausgerichtet.
Über die sonstige Verwendung entscheidet der Rechteinhaber oder die Rechteinhaberin in eigener Zuständigkeit. Eine Überlassung von Unterlagen an Personen, die nicht an der Veranstaltung teilgenommen haben, ist nicht möglich.

Verwertungsrechte

Die Konzeption und Durchführung einer Veranstaltung stellt eine Leistung dar, welche rechtlich geschützte Elemente beinhalten kann. So bedürfen Film-, Foto- und Audioaufnahmen (zum Beispiel auch das Abfotografieren oder die Erstellung eines Screenshots von Präsentationen) grundsätzlich der ausdrücklichen Genehmigung des Rechteinhabers oder der Rechteinhaberin.

Datenschutzerklärung

Auf die geltenden Datenschutzbestimmungen für die Durchführung von Veranstaltungen des LVR-AFZ wird hier hingewiesen: Informationen zum Datenschutz

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt für beide Seiten Köln als vereinbart.