Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung
Was bedeutet körperliche und motorische Entwicklung? Erfahren Sie alles über unsere ganzheitliche Förderung, individuelle Lernwege und das AO-SF-Verfahren an der LVR-Christophorusschule.
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Der Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung umfasst Schüler*innen, deren schulisches Lernen durch körperliche Beeinträchtigungen dauerhaft beeinflusst wird. Dazu zählen zum Beispiel Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungsapparates, Schädigungen von Gehirn, Rückenmark oder Muskulatur sowie organische Erkrankungen oder andere gesundheitliche Einschränkungen.
Diese Beeinträchtigungen können Auswirkungen haben, zum Beispiel auf:
Bewegung
Haltung
Feinmotorik
Ausdauer
Kommunikation
Viele Schüler*innen benötigen daher besondere Unterstützung im Unterricht , bei der Mobilität oder im schulischen Alltag. Der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf wird im Rahmen eines Gutachtens festgestellt und regelmäßig überprüft.
Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht das einzelne Kind mit seinen Fähigkeiten, Interessen und Entwicklungsmöglichkeiten. Unsere Förderung umfasst unter anderem:
individuelle Lernangebote im Unterricht
Hilfsmittel zur Unterstützten Kommunikation und Assistive Technologien
pflegerische Unterstützung im Schulalltag
Förderung von Selbstständigkeit und sozialer Teilhabe
Viele Schüler*innen nutzen beispielsweise Rollstühle, Orthesen oder andere Hilfsmittel. Ziel ist es, Barrieren zu reduzieren und eine aktive Teilnahme am Unterricht und am Schulleben zu ermöglichen.
Um den genauen Förderbedarf Ihres Kindes offiziell festzustellen, ist ein formaler Antrag notwendig. Dieser sogenannte "Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF)" kann entweder von Ihnen als Eltern und Erziehungsberechtigten oder von der Leitung der allgemeinen Schule gestellt werden.
Das Gutachten: Im Laufe des Verfahrens wird ein pädagogisches Gutachten erstellt.
Die Untersuchung: Es findet eine schulärztliche Untersuchung statt. Die dortigen Ergebnisse sowie die Inhalte eines persönlichen Gesprächs mit Ihnen als Eltern bzw. Erziehungsberechtigten fließen direkt in das Gutachten ein.
Die Entscheidung: Auf Basis dieses Gesamtgutachtens entscheidet die zuständige Schulaufsichtsbehörde, welcher Förderschwerpunkt vorliegt und welche Schule der passende Förderort für Ihr Kind ist.
Wird im Bescheid der Schulaufsichtsbehörde eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung als optimaler Förderort festgelegt, erhalten sowohl Sie als Familie als auch wir als LVR-Christophorusschule eine entsprechende Mitteilung.
Auf Grundlage dieses Bescheides heißen wir Ihr Kind herzlich an unserer Schule willkommen und leiten die Aufnahme in die Wege.