Krankmeldung & Beurlaubung

Was tun im Krankheitsfall oder bei wichtigen Terminen? Hier erfahren Sie alles Wichtige zur schnellen Krankmeldung per E-Mail sowie zu den rechtlichen Bedingungen für eine Beurlaubung.

Krankmeldung

Falls Ihr Kind wegen einer Erkrankung nicht am Unterricht teilnehmen kann, benachrichtigen Sie uns bitte direkt am ersten Fehltag – am besten noch vor dem Schulstart um 8.30 Uhr.

So informieren Sie uns:

Bitte schicken Sie uns eine E-Mail an: krankmeldung@lvr-chribo.de

Wichtiger Hinweis zur Attestpflicht

Spätestens ab dem dritten Fehltag – oder bei berechtigten Zweifeln – hat die Schule das Recht, ein ärztliches Attest einzufordern. Bitte beachten Sie, dass diese Regelung besonders strikt für Fehltage gilt, die unmittelbar vor oder nach den Schulferien liegen.

Freistellung vom Unterricht (Beurlaubung)

Eine Beurlaubung befreit Ihr Kind für eine bestimmte Zeit offiziell vom Unterricht. Da in Nordrhein-Westfalen Schulpflicht besteht, sind solche Genehmigungen ausschließlich in gut begründeten Ausnahmefällen und mit einer Antragstellung möglich.

Wann kann eine Freistellung genehmigt werden?

Gezielte Ausnahmen sind beispielsweise:

  • besondere familiäre Anlässe: Hochzeiten, religiöse Feierlichkeiten oder familiäre Trauerfälle

  • medizinische Gründe: planbare Klinikaufenthalte (hierfür ist ein entsprechender Nachweis erforderlich)

So läuft die Antragstellung ab

Bitte geben Sie den schriftlichen Antrag inklusive Begründung rechtzeitig bei der jeweiligen Klassenleitung ab.

Bei einer längeren Abwesenheit wird der Antrag an die Schulleitung weitergegeben, die darüber entscheidet. Fügen Sie Ihrem Schreiben nach Möglichkeit direkt passende Nachweise (zum Beispiel Einladungen oder ärztliche Bescheinigungen) bei.

Wichtiger Hinweis rund um die Schulferien

Eine Beurlaubung unmittelbar vor Beginn oder direkt nach dem Ende der Ferien ist rechtlich im Regelfall ausgeschlossen.

Reine Privatinteressen, wie günstigere Urlaubsflüge oder eine verlängerte Urlaubsreise, dürfen gesetzlich nicht als Ausnahmegrund gewertet werden. In absolut unaufschiebbaren, dringenden Einzelfällen muss der schriftliche Antrag rechtzeitig direkt bei der Schulleitung eingereicht werden.