Krankmeldung & Beurlaubung
Was tun im Krankheitsfall oder bei wichtigen Terminen? Hier erfahren Sie alles Wichtige zur schnellen Krankmeldung per E-Mail sowie zu den rechtlichen Bedingungen für eine Beurlaubung.
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Falls Ihr Kind wegen einer Erkrankung nicht am Unterricht teilnehmen kann, benachrichtigen Sie uns bitte direkt am ersten Fehltag – am besten noch vor dem Schulstart um 8.30 Uhr.
Bitte schicken Sie uns eine E-Mail an: krankmeldung@lvr-chribo.de
Spätestens ab dem dritten Fehltag – oder bei berechtigten Zweifeln – hat die Schule das Recht, ein ärztliches Attest einzufordern. Bitte beachten Sie, dass diese Regelung besonders strikt für Fehltage gilt, die unmittelbar vor oder nach den Schulferien liegen.
Eine Beurlaubung befreit Ihr Kind für eine bestimmte Zeit offiziell vom Unterricht. Da in Nordrhein-Westfalen Schulpflicht besteht, sind solche Genehmigungen ausschließlich in gut begründeten Ausnahmefällen und mit einer Antragstellung möglich.
Gezielte Ausnahmen sind beispielsweise:
besondere familiäre Anlässe: Hochzeiten, religiöse Feierlichkeiten oder familiäre Trauerfälle
medizinische Gründe: planbare Klinikaufenthalte (hierfür ist ein entsprechender Nachweis erforderlich)
Bitte geben Sie den schriftlichen Antrag inklusive Begründung rechtzeitig bei der jeweiligen Klassenleitung ab.
Bei einer längeren Abwesenheit wird der Antrag an die Schulleitung weitergegeben, die darüber entscheidet. Fügen Sie Ihrem Schreiben nach Möglichkeit direkt passende Nachweise (zum Beispiel Einladungen oder ärztliche Bescheinigungen) bei.
Eine Beurlaubung unmittelbar vor Beginn oder direkt nach dem Ende der Ferien ist rechtlich im Regelfall ausgeschlossen.
Reine Privatinteressen, wie günstigere Urlaubsflüge oder eine verlängerte Urlaubsreise, dürfen gesetzlich nicht als Ausnahmegrund gewertet werden. In absolut unaufschiebbaren, dringenden Einzelfällen muss der schriftliche Antrag rechtzeitig direkt bei der Schulleitung eingereicht werden.