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Pressemeldung

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Stellungnahme zum geplanten „Jugendkongress“ der Jungen Alternative und der AfD-Fraktion in der Landschaftsversammlung Rheinland

Der nordrhein-westfälische Ableger der Jugendorganisation der AfD (Junge Alternative NRW) beabsichtigt, am 24.06.2022 um 18 Uhr einen Jugendkongress in Köln abzuhalten. Zu diesem Termin hat die AfD-Fraktion in der Landschaftsversammlung Rheinland mit der Angabe einer Fraktionssitzung die Räume Rhein-Ruhr im LVR-Horion-Haus gebucht. Daraus ergibt sich, dass eine Veranstaltung einer politischen Partei in den Räumlichkeiten des LVR stattfinden soll. Ferner ergibt sich aus der in den sozialen Medien (Facebook, Instagram) vorgenommenen Veranstaltungsankündigung durch die Junge Alternative NRW, dass die Anmeldung der Teilnehmer*innen über die E-Mail-Adresse „veranstaltungen@afd-im-lvr.de“ erfolgen soll.

Fraktionen in der Landschaftsversammlung Rheinland wirken eigenständig und unabhängig an der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Landschaftsversammlung mit. Durch die Vorberatung der Beratungs- und Entscheidungsangelegenheiten in der Gesamtfraktion und in den Arbeitskreisen der Fraktionen sowie in den Gruppen wird eine arbeitsteilige und effiziente Arbeitsweise in der Landschaftsversammlung und seinen Gremien ermöglicht. Die ausschließliche Aufgabe von Fraktionen ist es also, der politischen Willensbildung in der Landschaftsversammlung und in den Gremien zu dienen und ihren Mitgliedern zu helfen, ihre Tätigkeit in der politischen Vertretung auszuüben und zur Verfolgung gemeinsamer Ziele aufeinander abzustimmen. Die Unterstützung einer Informationsveranstaltung der eigenen Partei oder der entsprechenden Jugendorganisation – hier durch die Zurverfügungstellung sachlicher Betriebsmittel (hier ein allein der Fraktion zur Verfügung stehender Raum bzw. eine E-Mail-Adresse der Fraktion) – steht jedoch in keinerlei Zusammenhang mit den Fraktionsaufgaben, also der politischen Willensbildung der Fraktion in der Landschaftsversammlung. Hier gilt, dass die Fraktionsarbeit streng von der Parteiarbeit zu trennen ist.

Darüber hinaus werden Fraktionen aus Steuermitteln alimentiert, deren Gebrauch den Wettbewerb unter den politischen Parteien nicht verzerren darf und welche nur zweckgebunden, also nur für die sachlichen und personellen Aufwendungen der Geschäftsführung der Fraktion genutzt werden dürfen. Negativ bedeutet diese Zweckbindung vor allem: Die Mittel dürfen nicht – weder unmittelbar noch mittelbar – für die Parteienfinanzierung eingesetzt werden (OVG Münster, Beschluss vom 13.11.2009 - 15 A 2314/09). Auch der von der AfD-Fraktion gebuchte Raum und die genutzte E-Mail-Adresse nebst Speicherplatz, entsprechender Sicherheitssoftware sowie IT-Support werden aus Steuermitteln finanziert und sind daher ausschließlich für die oben geschilderte Fraktionsarbeit zu nutzen und dürfen vor allem keinen außenstehenden politischen Dritten zugutekommen. Der Fraktion ist es selbstverständlich unbenommen, z.B. die E-Mail-Adresse für die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion in der Landschaftsversammlung zu nutzen. Die Fraktionen in der Landschaftsversammlung können eine eigene Öffentlichkeitsarbeit machen. Die Form und mit welchen Mitteln die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen betrieben wird, ist nicht vorgeschrieben. Sie dürfen dann allerdings nur über ihre Arbeit in den politischen Gremien des LVR, ihre politischen Standpunkte, Ideen und Initiativen informieren und mit den Bürger*innen entsprechend in Dialog treten. (Wahl-)Werbung für die eigene Partei oder der dazugehörigen Jugendorganisation ist dagegen ausgeschlossen. Im aktuellen Fall geht der LVR aber aufgrund der vorliegenden Informationen davon aus, dass es sich um die ausschließliche Unterstützung einer politischen Partei bzw. deren Jugendorganisation handelt und keinerlei Bezug oder innerer Zusammenhang zur Fraktionsarbeit in der Landschaftsversammlung Rheinland vorliegt, weshalb auch unter diesem Gesichtspunkt die Nutzung des Raums und der E-Mail-Adresse nicht zulässig ist.

Aus diesen Gründen kann der AfD-Fraktion der für den 24.06.2022, 18 Uhr, angemietete Raum nicht zu Verfügung gestellt werden. Wie bereits oben geschildert ist die Durchführung des Jugendkongresses der Jungen Alternative NRW in den Räumlichkeiten des LVR nicht zulässig, da kein erkennbarer Bezug zur Fraktionsarbeit besteht und es sich um eine parteipolitische Veranstaltung eines Dritten handelt.

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Christine Bayer

E-Mail

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