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    Beschwerdewesen im Maßregelvollzug Letzte Änderung am 16. März 2011.

    Soweit seitens des Beschwerdeführers nicht ausdrücklich eine bestimmte Bearbeitung seiner Beschwerde gewünscht wird, erfolgt die Zuordnung einer Eingabe als Widerspruch, Fachaufsichts – oder Dienstaufsichtsbeschwerde durch den für das Beschwerdewesen im Maßregelvollzug zuständigen Fachbereich des LVR, der im Dezernat Klinikverbund und Heilpädagogische Hilfen angesiedelt ist. Beschwerden zu Entscheidungen der LVR-KlinikenMehr Informationen

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