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Relevanz | Aktualität

  1. Dokument

    LVR (Landschaftsverband Rheinland) Letzte Änderung am 22. Juni 2026.

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  2. Dokument

    LVR (Landschaftsverband Rheinland) Letzte Änderung am 22. Juni 2026.

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  3. Artikel

    Vereinsvormundschaft Letzte Änderung am 19. September 2025.

    Darüber hinaus unterstützt, berät und begleitet das LVR-Landesjugendamt Vereine bei der Aufnahme ihres neuen Tätigkeitfelds, bei der Beantragung für die Anerkennung sowie bei der Ausgestaltung der Bereiche Vereinsvormundschaft und Vereinspflegschaft. Antragsverfahren zur Anerkennung als VormundschaftsvereinMehr Informationen

  4. Pressemeldung

    Et kütt von Hezze, ömme net? Erscheinungsdatum: 17.03.2022

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  5. Artikel

    Außerklinische Versorgung Letzte Änderung am 29. November 2023.

    Ziel des LVR ist es, Hilfen für psychisch belastete, erkrankte oder behinderte Menschen unter Berücksichtigung von geschlechtlichen, ethnischen und religiösen Zugehörigkeiten, sexuelle Orientierungen und Lebensalter in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld anzubieten und ihnen so ein höchstmögliches Maß an Lebensnormalität und sozialer Teilhabe zu ermöglichen. Wesentliche Grundsätze der Gemeindepsychiatrie sind:Mehr Informationen

  6. Pressemeldung

    nestor Praktikertag – 17.06.2020 Erscheinungsdatum: 18.05.2020

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  7. Artikel

    Dormagen und Neuss unterstützen mit Eltern-Apps Letzte Änderung am 9. Dezember 2020.

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  8. Dokument

    LVR (Landschaftsverband Rheinland) Letzte Änderung am 22. Juni 2026.

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  9. Microsoft PowerPoint - KJSG-JHP_SR_HB Letzte Änderung: 12. April 2022, (PDF), 4,8 MB)

    LVR-Landesjugendamt Rheinland Fachberatung Jugendhilfeplanung Jahrestagung Jugendhilfeplanung im Rheinland 2022Mehr Informationen

  10. Artikel

    Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten Letzte Änderung am 2. April 2025.

    Der LVR leistet Menschen, die sich in einer besonderen sozialen Schwierigkeit (Notlage) befinden, Hilfe. Eine Notlage kann zum Beispiel eine nicht ausreichende oder eine nicht vorhandene Wohnung, eine ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage, gewaltgeprägte Lebensumstände, eine Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung oder vergleichbare nachteilige Umstände sein. Die Hilfegewährung findet in enger Absprache mit den anderen Behörden, die für bestimmte Leistungen zuständig sind, statt.Mehr Informationen

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