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- Stand:
- Januar 2022
- Seitenzahl:
- 4 Seiten
- Format:
- DIN A4
LVR-Fachinformation: Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe
Mit dem Bundesteilhabegesetz haben sich in Nordrhein-Westfalen einige Zuständigkeiten bei den Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe geändert. Leistungsberechtigte und Angehörige, aber auch manche Fachleute sind mitunter unsicher: Wer ist für die Unterstützung zuständig? Wo kann man den Antrag stellen? Wer hilft oder berät? Die nachfolgenden Informationen geben einen Überblick.
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