Vereinbarung zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit beim Schulbau in Kerpen
Am 06.11.2026 haben der Landschaftsverband Rheinland (LVR) und der Rhein-Erft-Kreis einen Letter of Intent unterzeichnet. Ziel dieser gemeinsamen Absichtserklärung ist die gemeinsame Planung und Realisierung zweier neuer Förderschulen mit den Förderschwerpunkten „Körperliche und motorische Entwicklung“ (KME) und „Geistige Entwicklung“ (GE) im Stadtgebiet Kerpen.
Hier beantworten wir die wichtigen Fragen zu diesem Vorhaben.
- Worum genau geht es in der Absichtserklärung?
- Welchen aktuellen Stand hat diese Planung eines gemeinsamen Schulbaus?
- Mit dem Schulneubau soll die inklusive Schulinfrastruktur unterstützt und ihr Ausbau gefördert werden. Wie genau soll dies aussehen?
- Mit welchen konkreten Ideen oder Maßnahmen soll die inklusive Entwicklung ausgestaltet werden? Wie wollen LVR und Rhein-Erft-Kreis den Inklusionsgedanken vor Ort stärken?
- Kann das Gemeinsame Lernen auch an der Förderschule des LVR stattfinden?
Worum genau geht es in der Absichtserklärung?
Der LVR stellt als überörtlicher Schulträger im Rheinland ein flächendeckendes Angebot an Förderschulen bereit und verzeichnet seit Jahren einen deutlichen Anstieg der Schülerzahlen – besonders im Förderschwerpunkt KME. Auch der Rhein-Erft-Kreis als kommunaler Träger von Schulen mit dem Förderschwerpunkt GE ist von erheblich steigenden Schülerzahlen betroffen. Die bestehenden Schulstandorte beider Träger sind bereits heute an ihrer Kapazitätsgrenze angelangt. Mit der gemeinsamen Planung und Realisierung zweier neuer Förderschulen reagieren beide Partner auf die wachsenden Herausforderungen im Bereich der sonderpädagogischen Förderung, insbesondere im Hinblick auf den steigenden Bedarf an Schulplätzen für Schüler*innen in den beiden Förderschwerpunkten.
Die geplanten Förderschulen im Stadtgebiet Kerpen sollen die steigende Nachfrage decken, bestehende Schulen entlasten und gleichzeitig eine inklusive Schulinfrastruktur durch beispielsweise schulformübergreifende Kooperationen mit bestehenden Bildungseinrichtungen aufbauen. Damit wird Inklusion realistisch, verantwortungsvoll und zukunftsfähig umgesetzt.
Welchen aktuellen Stand hat diese Planung eines gemeinsamen Schulbaus?
Die Kooperation zwischen dem LVR und dem Rhein-Erft-Kreis über die Zusammenarbeit bei der Errichtung zweier Förderschulen befindet sich derzeit noch in der Konzeptionsphase. Die bisherigen Arbeiten konzentrieren sich vor allem auf grundlegende Prüfungen, erste fachliche Bewertungen sowie die Entwicklung möglicher Handlungsoptionen. Verbindliche Festlegungen hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung, Zeitplanung, Finanzierung und organisatorischer Umsetzung wurden bislang noch nicht getroffen. Dies umfasst insbesondere auch die Einbindung möglicher weiterer Kooperationspartner und Akteure.
Mit dem Schulneubau soll die inklusive Schulinfrastruktur unterstützt und ihr Ausbau gefördert werden. Wie genau soll dies aussehen?
Hier sind zwei Perspektiven der Zusammenarbeit mit dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Kerpen von Bedeutung, mit der die geplante Förderschule des LVR in die bestehende Bildungslandschaft eingebunden werden soll.
Zum einen sollen die Förderschule des LVR (Förderschwerpunkt KME) und die Förderschule des Rhein-Erft-Kreises (Förderschwerpunkt GE) auf einem Schulcampus errichtet werden, um Synergien zu heben, und zwar sowohl in baulich-räumlicher und damit finanzieller Hinsicht als auch unter pädagogischen und schulfachlichen Aspekten für die bedarfsorientierte Förderung der Schüler*innen beider Schulen.
Zum anderen sollen durch die konkrete Zusammenarbeit mit nahegelegenen Grund- und weiterführenden Schulen schulformübergreifende Kooperationen entstehen, mit denen die Förderschulen und die allgemeinen Schulen enger miteinander verzahnt werden und das Gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung gestärkt wird.
Aufgrund des äußerst frühen Planungsstandes müssen konkrete Kooperationsansätze noch gemeinsam entwickelt und mit den beteiligten Schulträgern und Schulen präzisiert, abgestimmt und ausgestaltet werden. Dabei kommen neben Grund- und weiterführenden Schulen natürlich auch weitere kommunale Bildungseinrichtungen in Betracht, von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe über Vereine und Sportgemeinschaften bis hin zu Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Mit welchen konkreten Ideen oder Maßnahmen soll die inklusive Entwicklung ausgestaltet werden? Wie wollen LVR und Rhein-Erft-Kreis den Inklusionsgedanken vor Ort stärken?
Der neue Schulstandort ist konzeptionell als inklusiver Kooperationsraum für Lernen, Begegnung und Teilhabe vorgesehen. Durch die Bündelung der Förderschwerpunkte KME sowie GE auf einem gemeinsamen Campus entsteht ein Umfeld, das unterschiedliche Lern- und Entwicklungsbedarfe systematisch miteinander in Beziehung setzt und pädagogische Synergien stärkt. Auf diese Weise kann eine bedarfsorientierte und förderschwerpunktübergreifende Förderung realisiert werden, die individuelle Unterstützungsbedarfe flexibler aufgreift und schulische Angebote gezielt weiterentwickelt.
„Inklusive Entwicklung“ ist der konzeptionelle Leitgedanke für den geplanten Schulstandort, der im Sinne eines Entwicklungsziels im weiteren Planungsprozess konkretisiert und ausgestaltet werden soll. Dabei sind vielfältige Aspekte, die für die individuellen Bildungsbiografien der Schüler*innen von Bedeutung sind, für die weitere Ausgestaltung des Konzeptes denkbar, bedürfen aber zuallererst der Abstimmung mit den beteiligten Akteuren. Unter diesem Vorbehalt können folgende Aspekte genannt werden:
- Schulübergreifende Lern- und Projektformate in Musik, Kunst, Naturwissenschaften oder digitalen Medien, mit denen Begegnung und gemeinsames Lernen gefördert werden kann.
- Schülerpraktika, Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr und gesellschaftliches Engagement an benachbarten Einrichtungen können eine frühe berufliche Orientierung und gesellschaftliche Teilhabe unterstützen.
- Schulübergreifende Angebote der Berufsorientierung im Rahmen von KAoA-STAR, dem landesweiten Übergangssystem „Kein Abschluss ohne Anschluss – Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler mit Handicaps“.
- Ein Raum- und Nutzungskonzept für den gemeinsamen Schulbau, das eine ganzheitliche Förderstruktur ermöglicht. Dabei sollen Therapie-, Pflege- und Fachräume ebenso wie weitere Gemeinschaftsflächen, z. B. Mensa, Aula und Sportstätten, möglichst so geplant werden, dass beiden Schulen eine enge Verzahnung von Unterricht und Förderung möglich wird.
- Multiprofessionelle Zusammenarbeit als Leitgedanke, indem die Zusammenarbeit von Lehrkräften, Therapeut*innen, Schulsozialarbeit, Schulbegleitungen und weiteren Fachkräften strukturell gestärkt wird.
- Die Zusammenführung der Förderschwerpunkte KME und GE auf einem Schulcampus eröffnet perspektivisch und in enger Abstimmung mit den Schulaufsichtsbehörden Potentiale, die Bildungsverläufe der Schüler*innen individuell flexibel zu fördern. Förderschulen mit Förderschwerpunkt KME bzw. GE unterrichten teilweise in unterschiedlichen Bildungsgängen, die wiederum nur zu einem Teil zu allgemeinbildenden Schulabschlüssen führen. Durch die Nähe und enge Zusammenarbeit beider Förderschulen könnten sich Möglichkeiten des niedrigschwelligen Wechsels zwischen Bildungsgängen der beiden Förderschulen ergeben, die sich positiv auf die Bildungsbiografien und Bildungsziele und damit auf die Durchlässigkeit des Schulsystems insgesamt auswirken können.
Kann das Gemeinsame Lernen auch an der Förderschule des LVR stattfinden?
Die konkrete Gestaltung des Schulneubaus, etwa Raumaufteilungen, Nutzungskonzepte und organisatorische Abläufe, werden im weiteren Planungsprozess erst noch entwickelt und geprüft. Der LVR verfolgt schon seit Längerem und wo immer möglich das Anliegen einer multifunktionalen Nutzbarkeit seiner Schulgebäude. Dies bedeutet, dass auch das Gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in der Förderschule möglich sein soll. Daher wird diese mögliche Form der Nutzung in der Planung von Beginn mitgedacht. Die Räume sind grundsätzlich multifunktional geplant und gestaltet, sodass perspektivisch gemeinsames Lernen möglich ist, ohne dass ungünstige Raumzuschnitte die pädagogische Nutzung einschränken. Gleichzeitig werden dadurch nachhaltige Nutzungsmöglichkeiten der Gebäude gesichert. Gleiches gilt natürlich für Gemeinschaftsräume und -flächen, die ebenfalls für inklusive Angebote und schulübergreifende Veranstaltungen nutzbar sein sollen.
Hinweis: Das Konzept der „umgekehrten Inklusion“, also die Aufnahme von Schüler*innen ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf oder die Einrichtung entsprechender Fördergruppen an Förderschulen, wird derzeit von der Landesregierung nicht verfolgt.



