Grundsatzbeschluss zum Neubau einer Förderschule in Neunkirchen-Seelscheid
Der LVR-Landschaftsausschuss hat am 6. Oktober 2025 einstimmig beschlossen, eine neue Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“ (KME) in Neunkirchen-Seelscheid zu bauen. Die Verwaltung des LVR wurde beauftragt, die konkrete Planung für eine 1,5-zügigen Schule mit 18 Klassen aufzunehmen.
Hier beantworten wir die wichtigen Fragen zu diesem Vorhaben.
- Warum ist in der Region ein Neubau einer Förderschule notwendig?
- Welche Alternativen wurden zur Deckung des Schulraumbedarfs geprüft?
- Steht das Vorhaben im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)?
- Warum wurde als Standort Neunkirchen-Seelscheid gewählt?
- Für wie viele Schüler*innen ist die Schule und was wird der Neubau kosten?
- Weiterführende Informationen
Warum ist in der Region ein Neubau einer Förderschule notwendig?
Der LVR ist gemäß § 80 Schulgesetz NRW verpflichtet, eine Schulentwicklungsplanung zu betreiben, um ein bedarfsgerechtes, inklusives und flächendeckendes Bildungsangebot sicherzustellen. Dazu gehört auch die Verantwortung, Schulplätze in Förderschulen vorzuhalten, wenn der individuelle Unterstützungsbedarf von Kindern und Jugendlichen im gemeinsamen Lernen nicht angemessen abgedeckt werden kann und Eltern die Förderschule als Ort der sonderpädagogischen Förderung für ihr Kind wählen.
Die Realität zeigt, dass an vielen LVR-Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“ (KME) die Kapazitäten bereits seit Jahren erschöpft sind. In der Region Rhein-Sieg-Kreis Ost / Oberbergischer Kreis Süd bestehen mittlerweile starke räumliche Engpässe, die den geregelten Schulbetrieb gefährden.
Die Entscheidung zum Neubau der Förderschule wurde nicht leichtfertig getroffen. Sie ist das Ergebnis einer umfassenden Analyse im Rahmen des Handlungskonzepts „Schulraumkapazität 2030“ (siehe hierzu auch die unten zum Download zur Verfügung stehenden Vorlagen für tiefergehende Informationen). Ziel des Vorhabens ist es, den steigenden Bedarf an Schulplätzen in der Region dauerhaft zu decken und die bestehenden LVR-Förderschulen in Rösrath, Sankt Augustin und Wiehl nachhaltig zu entlasten.
Welche Alternativen wurden zur Deckung des Schulraumbedarfs geprüft?
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Schulentwicklungsplanung hat der LVR als Schulträger bei der Prüfung zusätzlicher Schulraumkapazitäten sein Handlungskonzept „Schulraumkapazität 2030“ fortlaufend umgesetzt. Die Verwaltung des LVR ist angehalten, das Handlungskonzept stetig zu prüfen und hierbei alle möglichen Alternativen – wie Kooperationen mit kommunalen Schulträgern und den Ausbau des Gemeinsamen Lernens – in den Blick zu nehmen.
Das Handlungskonzept sieht als vorrangige Lösungen zur Deckung des Bedarfs Maßnahmen zur Unterstützung der schulischen Inklusion sowie Kooperationen mit kommunalen Schulträgern vor. Da in der Zielregion trotz der grundsätzlichen Kooperationsbereitschaft der kommunalen Schulträger mit dem LVR der erforderliche Schulraum nicht vorhanden ist, kommen diese beiden Wege hier nicht in Betracht. Auch die kommunalen Schulträger stoßen durch steigende Schülerzahlen an ihre Kapazitätsgrenzen.
Der Neubau einer Förderschule ist damit die einzige verbleibende Option zur Sicherung eines geordneten Schulbetriebs, um allen Kindern das ihnen zustehende Recht auf Bildung zu garantieren – wohnortnah, sicher und mit bestmöglicher Förderung. Die Schule soll dabei von Beginn an auch auf schulformübergreifende Kooperationen mit den allgemeinen Schulen vor Ort ausgerichtet werden.
Steht das Vorhaben im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)?
Die Errichtung einer modernen Förderschule widerspricht nicht der UN-BRK. Im Gegenteil: Sie ist ein Beitrag zu deren Umsetzung. Die geplante Schule wird barrierefrei, inklusiv und kooperationsorientiert gebaut – mit dem ausdrücklichen Ziel, enge schulformübergreifende Kooperationen mit benachbarten allgemeinen Schulen zu ermöglichen. Der LVR teilt das Ziel, dass jedes Kind – unabhängig von Beeinträchtigungen – bestmögliche Bildungschancen erhält. Der Standort wurde daher bewusst so gewählt, dass er günstige Vernetzungsmöglichkeiten mit allgemeinen Schulen und örtlichen Betrieben bietet. Diese sollen zukünftig gemeinsam Bildungs- und Teilhabeperspektiven für Kinder und Jugendliche mit Behinderung gestalten – auch über die Schulzeit hinaus.
Der geplante Schulneubau ist daher weder ein Rückschritt in alte Strukturen noch eine Entscheidung gegen Inklusion, sondern ein notwendiger Schritt, um Inklusion realistisch, verantwortungsvoll und zukunftsfähig umzusetzen. Für den LVR als Schulträger ist er eine gesetzlich gebotene Maßnahme zur Sicherung des Schulplatzangebots und zur Entlastung überfüllter Schulen in Rösrath, Sankt Augustin und Wiehl.
Das Vorhaben steht auch im Einklang mit den Zielrichtungen des LVR-Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK, insbesondere
- Ziel 2: Weiterentwicklung der Personenzentrierung und
- Ziel 5: Herstellung von Barrierefreiheit in allen LVR-Liegenschaften.
Damit verfolgt der LVR ausdrücklich den Anspruch, pädagogische Qualität und Inklusion miteinander zu verbinden, statt sie gegeneinander auszuspielen. (Hier finden Sie Informationen zum LVR-Aktionsplan)
Warum wurde als Standort Neunkirchen-Seelscheid gewählt?
Nach intensiver Prüfung und Gesprächen mit den betroffenen Kommunen hat sich ein von der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid angebotenes Grundstück an der Hennefer Straße als bevorzugter Standort herausgestellt. Das Gelände weist ausreichend Fläche auf, um die baulichen Anforderungen für eine barrierefreie und zukunftsfähige Förderschule zu erfüllen. Im Umfeld sollen künftig kleine und mittelständische Unternehmen angesiedelt werden, die Plätze für Praktika anbieten und damit für die Berufsvorbereitung der LVR-Schüler*innen interessant sein können.
Für wie viele Schüler*innen ist die Schule und was wird der Neubau kosten?
Das Raumprogramm der neuen LVR-Förderschule ist für 180 Schüler*innen ausgerichtet. Es umfasst neben 18 Klassenräumen entsprechende Gruppen- und Fachunterrichtsräume sowie notwendige Bereiche für Therapie und Pflege und eine multifunktionale Bücherei. Hinzu kommen eine Wärme- und Verteilerküche, eine Einfachturnhalle mit Nebenräumen, eine Schwimmhalle mit Lehrschwimmbecken und ein Verwaltungstrakt. Der Kostenrahmen für das Bauprojekt liegt bei voraussichtlich rund 97 Millionen Euro zuzüglich Grunderwerbskosten.
Weiterführende Informationen
- Pressemeldung vom 8. September 2025
- Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung in Neunkirchen-Seelscheid (Vorlage 15/3220) ( PDF, 390 kB )
- Schulentwicklungsplanung: Regionale Zielplanungen für die Sicherstellung der Beschulung im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung (Vorlage 15/1072) ( PDF, 5 MB )
- Fortlaufende Schulentwicklungsplanung: Handlungskonzept "Schulraumkapazität 2030" (Vorlage 14/3817/2) ( PDF, 3 MB )
- Fortlaufende Schulentwicklungsplanung: Entwicklung der sonderpädagogischen Förderung in NRW und an den LVR-Schulen (Vorlage 15/2910) ( PDF, 610 kB )
- Schulentwicklungsplanung: Aktueller Sachstand der regionalen Zielplanungen (Vorlage 15/1738) ( PDF, 2 MB )