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Sinnesbehinderte

Informationen rund um den Schulbus für die LVR-Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Sprache, Sehen, Hören und Kommunikation

Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,

Ihr Kind besucht -demnächst- eine
• LVR-Förderschule, Förderschwerpunkt Sprache
• LVR-Förderschule, Förderschwerpunkt Sehen oder
• LVR-Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
des Landschaftsverbandes Rheinland.

Aufgrund des Alters, der Behinderung und der in einigen Fällen weiten Entfernung zur Schule kann Ihr Kind den täglichen Schulweg in der Regel nicht selbstständig bewältigen. Es ist auf den Schulbus angewiesen. Bei der Beförderung helfen wir Ihnen.

Der LVR als Schulträger organisiert die schultägliche Beförderung aller Kinder zu seinen Schulen und übernimmt die hiermit verbundenen Kosten. Wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LVR in Köln, haben die Aufgabe, dieses so effizient und so wirtschaftlich wie möglich zu lösen. Hierbei müssen wir die Interessen aller behinderter Kinder berücksichtigen.

Hier erhalten Sie Klarheit darüber, was auf Sie und Ihr Kind zukommt. Offene Fragen können so hoffentlich beantwortet und Missverständnisse oder falsche Erwartungen vermieden werden.

Wer holt mein Kind ab?
Wann erfahre ich davon?
Wie spät muss mein Kind morgens fertig sein?

Im Sommer erfolgt die Schulbusplanung für das neue Schuljahr. In dieser Zeit legen wir vom LVR in Zusammenarbeit mit der Schule fest, welche Schulkinder zusammen in einer Schulbuslinie im neuen Schuljahr fahren werden. Unter Schulbus verstehen wir dabei Taxen, Kleinbusse (bis zu acht Plätze) und in Einzelfällen auch Busse mit mehr als acht Fahrgastplätzen. Grundsätzlich fahren also immer mehrere Kinder zusammen in einem Schulbus.

Taxi- und Busunternehmen werden von uns vertraglich verpflichtet, die sichere und ordnungsgemäße Beförderung Ihres Kindes sicherzustellen. In der letzten Sommerferienwoche soll sich das beauftragte Unternehmen bei Ihnen melden und Ihnen die Abholzeit mitteilen.

Sie müssen dann dafür sorgen, dass Ihr Kind zu dieser vorgegebenen Zeit abholbereit an einer vereinbarten Haltestelle oder in besonderen Fällen vor Ihrem Haus steht. Bedenken Sie bitte, dass durch Sie bedingte Verzögerungen zu Lasten der anderen Kinder gehen. Die Unternehmen bzw. das Fahrpersonal sollen maximal 3 Minuten warten. Es ist nicht Aufgabe des Fahrpersonals, durch Hupen oder Klingeln auf sich aufmerksam zu machen. Wenn Ihr Kind seinen Bus verpasst, müssen Sie selber dafür sorgen, dass es in die Schule kommt. Ein zusätzliches Fahrzeug wird nicht eingesetzt.

Natürlich kann es dennoch zu verkehrsbedingten Verspätungen kommen. Sollte es jedoch auf die Unzuverlässigkeit des Unternehmens oder des Fahrpersonals zurückzuführen sein, so informieren Sie bitte das Schulsekretariat und beschweren Sie sich direkt beim Unternehmen.

Mein Kind wird zu spät/zu früh abgeholt!

Die Reihenfolge in der morgendlichen Abholung ergibt sich aufgrund den insgesamt zu befördernden Schülerinnen und Schülern in einem Schulbus und der sich hieraus ergebenden Fahrroute zur Schule. Das Fahrpersonal gibt letztendlich vor, zu welcher Uhrzeit Ihr Kind abgeholt werden wird bzw. wann es abholbereit an der vereinbarten Haltestelle stehen muss. Ziel ist es, für alle mitfahrenden Schülerinnen und Schüler die Fahrzeit so kurz wie möglich zu halten.
Gerade zu Beginn eines Schuljahres kann es zu Veränderungen kommen, da eine Schulbuslinie im Rahmen der Gesamtplanung eine andere Strecke fahren muss. Es kann aber auch im laufenden Schuljahr nicht ausgeschlossen werden, dass Veränderungen festgelegt werden, wenn aufgrund Neuaufnahmen oder Umzügen von anderen Kindern kurzfristig bestehende Schulbuslinien angepasst werden müssen.
Bei der Planung und Festlegung der Abholzeiten können wir bzw. die von uns beauftragten Unternehmen nicht auf individuelle Wünsche von Ihnen Rücksicht nehmen. Es kommt leider immer wieder vor, dass aus Sicht der Eltern die Abholzeit zu spät liegt, da die Zeiten mit eigenen Terminen kollidieren. Hier müssen wir um familieninterne Lösungen bitten.

Ständig wechselndes Fahrpersonal, neue Unternehmen!

Wir wissen, dass feste Bezugspersonen bei der täglichen Schulfahrt für Ihr Kind sehr wichtig sind. Die beauftragten Unternehmen sollen daher nach Möglichkeit immer dasselbe Personal einsetzen, damit Sie wissen, wem Sie Ihr Kind anvertrauen. Informieren Sie aber bitte auch das Unternehmen und das Fahrpersonal über evtl. Besonderheiten, die zu berücksichtigen sind (Asthma, Allergien o.ä.) und sagen Sie, was evtl. zu veranlassen ist, damit diese nicht unvorbereitet einem Problem gegenüberstehen.

Sofern Änderungen der Schulbuslinien – bedingt durch Umzüge, Neueinschulungen o.ä. – zu Beginn oder im Laufe eines Schuljahres notwendig werden, können wir leider keine Rücksicht nehmen auf entstandene Freundschaften der Kinder untereinander oder zum Fahrpersonal.
In allen Fällen soll das Unternehmen bzw. das Fahrpersonal Sie so früh wie möglich über anstehende Veränderungen (neues Unternehmen, neue Fahrerin, neue Abholzeit) informieren.

Das Fahrpersonal raucht, ist unfreundlich. Was ist zu tun?

Selbstverständlich ist es verboten, während der Fahrt zu rauchen (dies gilt auch für die älteren Schüler, die im Schulbus mitfahren). Auch unmittelbar vor Antritt der Fahrt darf nicht im Fahrzeug geraucht worden sein. Sprechen Sie das Fahrpersonal darauf an und lassen Sie keine Ausflüchte gelten.

Sollte die gewünschte Reaktion ausbleiben bzw. sollten Sie feststellen, dass das Fahrpersonal sich Ihnen und den Kindern gegenüber nicht korrekt verhält, wenden Sie sich bitte zuerst an das Unternehmen und anschließend an die Schule oder den LVR.

Die Kinder sind nicht angegurtet, im Fahrzeug ist so viel Unruhe. Was ist zu tun?

Kinder müssen immer angegurtet werden! Hierfür hat das Fahrpersonal zu sorgen. Die notwendigen Kindersitze oder Sitzkissen müssen vom beauftragten Unternehmen in den Fahrzeugen immer eingesetzt werden. Dieses gilt auch in Taxen. Wenn Sie beobachten, dass das Fahrpersonal sich hierum nicht kümmert, fordern Sie es direkt auf und erinnern an die Anschnallpflicht.

Ihre Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass Ihr Kind sich bereitwillig angurten lässt und z.B. nicht während der Fahrt seinen Gurt löst, um im Fahrzeug herumzutollen oder die anderen Kinder zu ärgern. Während der Fahrt muss sich Ihr Kind angemessen verhalten und den Anweisungen des Fahrpersonals folgen. Es könnte sonst sich und die anderen Kinder gefährden.

Sollte sich ein Kind dauerhaft nicht entsprechend verhalten, müssen wir es von der organisierten Beförderung ausschließen!

Ankunft zu Hause

Mittags sorgen Sie bitte dafür, dass Ihr Kind in Empfang genommen werden kann. Dieses gilt insbesondere für die Kinder im Kindergarten- bzw. Grundschulalter. Sofern Sie einmal nicht zu Hause sein können, benennen Sie bitte eine Ausweichadresse, die in Ihrer unmittelbaren Nähe sein sollte (Nachbarn, Freunde o.ä.).

Das Fahrpersonal soll sich natürlich vergewissern, dass Ihr Kind sicher zu Hause angekommen ist. Es ist aber nicht seine Aufgabe, es darüber hinaus zu betreuen. Sollte der Ausnahmefall eintreten, dass Ihr Kind nicht in Empfang genommen wird, ist das Unternehmen angewiesen, Ihr Kind in eine öffentliche Aufnahmestelle für Kinder und Jugendliche zu bringen. Hierdurch evtl. entstehende Betreuungskosten müssen von Ihnen übernommen werden.

Mein Kind ist krank! Wen informiere ich?

Wenn Ihr Kind erkrankt ist oder aus anderen Gründen nicht in die Schule gehen kann, informieren Sie bitte umgehend das Unternehmen oder direkt das Fahrpersonal. Teilen Sie bitte auch rechtzeitig mit, ab wann Ihr Kind wieder mitgenommen werden kann.

Wir ziehen um, wem teile ich unsere neue Adresse mit?

Wenn Sie wissen, dass Sie umziehen, sagen Sie bitte frühzeitig im Schulsekretariat Bescheid. Je früher, desto besser, denn nur dann kann die weitere Beförderung sichergestellt werden. Anderenfalls müssen Sie Ihr Kind selber befördern.

Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel?

Ab dem 5. Schuljahr hat die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel Vorrang vor dem Schulbus! Es ist bei Schülerinnen und Schülern in diesem Alter allgemein davon auszugehen, dass diese in der Lage sind, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule zu fahren. Der Gesetzgeber beschränkt dieses jedoch auf die Schülerinnen und Schüler, die ihren Schulweg innerhalb von 3 Stunden (für Hin- und Rückweg) zurücklegen können und bei denen sonstige Gründe die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht ausschließen.

Die Erfahrungen an allen Schulen zeigen, dass durch die regelmäßige Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die Schülerinnen und Schüler mobiler und damit selbständiger werden. Das eigenständige Lösen von Problemen, die mit der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln verbunden sind, stärkt das Selbstbewusstsein und erleichtert in der Folgezeit das Erwachsenwerden.
Bevor es soweit ist, werden Sie aber von uns angeschrieben und umfassend über die Benutzung von Bus, Straßenbahn oder Zug informiert. Sie haben dann die Gelegenheit, Einwände vorzutragen, insbesondere wenn zusätzliche Behinderungen (von denen wir nichts wissen) gegen eine Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sprechen.

Die Kosten für Schülerwertmarken werden auch vom Landschaftsverband Rheinland übernommen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Kinder unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Schwerbehindertenausweis (z.B. gehörlose Schülerinnen und Schüler) Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr haben.

Sollte die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel noch nicht möglich sein - behinderungsbedingt oder wegen zu langer/ungünstiger Fahrzeiten - wird Ihr Kind weiterhin im Schulbus mitgenommen.

Besteht für mein Kind Versicherungsschutz?

Ihr Kind ist auf dem Schulweg (von der Haustür bis zum Erreichen der Schule) gesetzlich unfallversichert. Dies gilt sowohl für die Fahrt im Schulbus, bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder wenn Sie Ihr Kind selber fahren.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit

Ihr Kind soll in seiner Schule die bestmögliche Förderung erhalten. Mit der Fahrt zur Schule beginnt bereits der Schulalltag. Damit dieser für Ihr Kind und auch für Sie so problemlos und so angenehm wie möglich wird, ist ein offenes und vertrauensvolles Miteinander aller Beteiligten, insbesondere zwischen Ihnen und dem Fahrpersonal, notwendig. So lassen sich eventuell auftretende Probleme am schnellsten und am besten lösen.

Haben Sie noch Fragen?

Sofern Sie noch weitere Fragen haben oder in Ihrem Fall ein besonderes Problem sehen, wenden Sie sich bitte an Ihr Schulsekretariat.

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