Der „LVR-Mobilitätsfonds“ ermöglicht es Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten im LVR-Verbandsgebiet einen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten zu den LVR-Museen und den Partnermuseen im LVR-Netzwerk Kulturelles Erbe zu stellen.
Es handelt sich dabei um Kostenübernahme für den ÖPNV oder für einen Reisebus, falls das Museum mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur schwer erreichbar ist. Kosten für Führungen oder museumspädagogische Angebote werden nicht erstattet.
Anträge können solange gestellt werden, bis das jährlich verfügbare Budget des Fonds ausgeschöpft ist. Zur Abrechnung sind eine Besuchsbescheinigung sowie der Nachweis der Fahrtkosten einzureichen.
Einen Leitfaden zur Antragstellung, die ausführlichen Förderrichtlinien sowie das Antragsformular findet sich auf der Webseite: https://www.lvr.de/de/nav_main/kultur/museen/mobilitaetsfonds/inhaltsseite_274.jsp
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben freien Eintritt in alle LVR-Museen. Wird der Museumsbesuch mit der Buchung eines museumspädagogischen Angebotes verbunden, übernimmt der LVR diese Kosten nicht, erstattet werden ausschließlich Fahrtkosten.