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Informationen zum LVR-Mobilitätsfonds

Mit Bus und Bahn ins Museum!

Der LVR-Mobilitätsfonds

Der Landschaftsverband Rheinland möchte Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen den Zugang zu Kultur erleichtern. Mit dem „LVR-Mobilitätsfonds“ können Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten im LVR-Verbandsgebiet einen Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten zu den LVR-Museen und zu den Partnermuseen im LVR-Netzwerk Kulturelles Erbe sowie zu den LWL-Museen, deren Gedenkstätten und Erinnerungsorten stellen. Für die Fahrten zu den LWL-Zielen gelten die Bedingungen des LVR, Anträge können nur seitens Einrichtungen aus dem LVR-Gebiet gestellt werden.

Beantragt werden können ab dem 16.08.2021 die Kosten für den ÖPNV oder die Kosten für einen Reisebus, falls das Museum mit dem ÖPNV nur schwer erreichbar ist.

Es werden in der Regel maximal fünf Anträge einer Schule und maximal zwei Anträge von Kindergärten und Kindertagesstätten pro Kalenderjahr gefördert. Kosten für Führungen oder museumspädagogische Angebote werden nicht erstattet.

Eine Beantragung der Fahrtkosten ist nur online über das Antragsformular des Mobilitätsfonds möglich, das Sie hier finden.

Zur Abrechnung ist eine Besuchsbescheinigung sowie der Nachweis der Fahrtkosten einzureichen. Eine Erstattung von Kosten vor Antritt der Fahrt ist nicht möglich.

Eine Antragsbewilligung ist bis zur Ausschöpfung des verfügbaren jährlichen Budgets möglich. Das Budget wird im Rahmen einer angepassten Mittelverteilung über das Kalenderjahr verteilt.