Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Der Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung stellt die individuelle Bewegungsfähigkeit und Selbstständigkeit in den Fokus. Durch eine enge Verbindung von Unterricht, Therapie und Pflege ebnen wir den Weg für eine bestmögliche Teilhabe – angepasst an die persönlichen Voraussetzungen jedes Kindes.

Was bedeutet der Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung

Mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung (KME) lernen Kinder und Jugendliche, deren aktive Teilhabe am Unterricht aufgrund von Beeinträchtigungen des Stütz- und Bewegungssystems oder anderer organischer Erkrankungen erschwert ist. Unser Ziel ist es, Barrieren abzubauen und die Schüler*innen so zu stärken, dass sie ein Höchstmaß an Eigenständigkeit erreichen.

Für unseren Schulalltag bedeutet das, dass der Unterricht untrennbar mit den Bereichen Therapie und Pflege verbunden ist.

Vielfalt der Beeinträchtigungen

Die Erscheinungsformen körperlicher Beeinträchtigungen sind sehr vielfältig. Sie können angeboren, durch Unfälle oder Krankheiten erworben sein. Dazu gehören unter anderem:

  • Neurologische Erkrankungen: zum Beispiel frühkindliche Hirnschädigungen (Cerebralparese, Epilepsie) oder Hirnverletzungen nach Unfällen

  • Skelettsystem: Erkrankungen oder Fehlbildungen wie Glasknochen oder Gliedmaßenfehlbildungen

  • Rückenmark: Erkrankungen oder Verletzungen der Wirbelsäule (zum Beispiel Querschnittslähmungen, Spina bifida)

  • Muskulatur: Fortschreitende Muskelerkrankungen

  • Organische & chronische Leiden: Funktionsstörungen von Organen wie Asthma, Mukoviszidose oder Rheuma

  • Wahrnehmung: Störungen der Koordination, des Gleichgewichts sowie der allgemeinen Wahrnehmung

Beratung und Unterstützung für Familien

Ein Kind mit körperlichen Beeinträchtigungen zu begleiten, erfordert oft die Klärung vieler bürokratischer und finanzieller Fragen. Wir haben für Sie wichtige Anlaufstellen zusammengestellt:

Landschaftsverband Rheinland (LVR)

Als Schule des LVR profitieren wir von einer hohen Fachexpertise im Bereich Inklusion und Pflege.

Unabhängige Beratung (EUTB)

Die Fachstelle "Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung" unterstützt Sie bei Fragen zu Assistenz, Hilfsmitteln oder Teilhabeplänen.

Finanzielle Unterstützung

(Bildungs- und Teilhabepaket) Hilfe für Schulbedarf, Mittagsessen oder Klassenfahrten.

Entlastung für Eltern

Informationen zur stundenweisen Hilfe im Alltag oder bei Urlaub der Pflegepersonen (§ 39 SGB XI – Verhinderungspflege)

Informationen des Rheinisch-Bergischen Kreises

Der Rheinisch-Bergische Kreis hat auf seinen Internetseiten zahlreiche Informationen rund um das Thema Inklusion und Gemeinsames Lernen zusammengestellt.