Krankmeldung & Beurlaubung

Wichtige Infos zu Krankmeldung und Beurlaubung: Erfahren Sie hier, wie Sie Ihr Kind richtig abmelden und welche Fristen für Unterrichtsbefreiungen gelten.

Was ist im Krankheitsfall zu tun?

Wenn Ihr Kind krank ist, rufen Sie bitte bis 7.45 Uhr im Sekretariat an: 02173 20794-0 . Zusätzlich können Sie gerne auch eine Nachricht an das Klassenteam schicken.

Falls Ihr Kind mit dem Schülerspezialverkehr kommt, benachrichtigen Sie bitte unbedingt auch das zuständige Busunternehmen.

Spätestens am dritten Fehltag muss der Klassenleitung eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Das ist auch per E-Mail oder Post möglich.

Beurlaubung & Unterrichtsbefreiung

Eine Beurlaubung vom Schulbesuch ist nur aus wichtigen Gründen möglich. Eltern müssen den Antrag rechtzeitig – idealerweise sechs Wochen im Voraus – schriftlich bei der Schulleitung einreichen.

Wichtige Gründe

Eine Befreiung vom Unterricht erfolgt nur bei nachweislich dringenden Anlässen. Unmittelbar vor oder nach den Ferien gelten besonders strenge Regeln. Eine Beurlaubung darf nicht dazu dienen, Ferien zu verlängern, günstigere Reisetarife zu nutzen oder Reiseverkehr zu umgehen. Eine Genehmigung ist in diesen Zeiträumen nur in Ausnahmefällen möglich.

Kind krank melden:

Symbolbild einer Gruppe von Personen

Susanne Falkenstein, Mohsen Farooq, Kerstin Hahn

Sekretariat