Grundlage für die Aufnahme an der LVR-Schule am Volksgarten ist ein nachgewiesener, vorrangiger Förderbedarf im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung .
Die Feststellung dieses Bedarfs erfolgt über ein offizielles Überprüfungsverfahren auf Antrag. Dieses Verfahren richtet sich nach der "Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung (AO-SF)" und wird im Zuge einer fachlichen Begutachtung durchgeführt.
Das Verfahren gliedert sich in folgende Schritte:
- Antragstellung: Den Antrag auf Eröffnung des Verfahrens können sowohl Sie als Erziehungsberechtigte als auch die Leitung der bisherigen allgemeinen Schule stellen.
- Gutachten und Untersuchung: Im Rahmen des Verfahrens finden eine schulärztliche Untersuchung sowie die Erstellung eines pädagogischen Gutachtens statt. Ihre persönlichen Erfahrungen und Sichtweisen als Eltern fließen im Gespräch direkt in dieses Gutachten ein – ebenso wie der Elternwille zum Förderort.
- Entscheidung der Schulaufsicht: Auf Basis des Gutachtens stellt die zuständige Schulaufsichtsbehörde den oder die Förderschwerpunkt/e fest und empfiehlt den passenden Förderort.
- Termin zur offiziellen Anmeldung: Sobald der Bescheid der Schulbehörde vorliegt, dass die LVR-Schule am Volksgarten mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung der geeignete Lernort für Ihr Kind ist, können Sie über unser Schulsekretariat einen Termin zur Anmeldung vereinbaren.