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Der LVR und die Charta der Vielfalt

Logo der Charta der Vielfalt
Der LVR wertschätzt Vielfalt - das macht der Beitritt zur Charta der Vielfalt sichtbar

Nicht nur mit Blick auf seine vielzähligen Arbeitsfelder ist der LVR ein vielfältiger Arbeitgeber. Vielfalt versteht der LVR zugleich als Auftrag und Chance für den gesamten Verband.

Sichtbares Zeichen ist hierfür die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt im Juni 2016.

Im Juni 2021 hat der LVR ein erstes LVR-Diversity-Konzept verabschiedet.

Der LVR setzt sich für eine Organisationskultur ein, die die Vielfalt der Menschen als Stärke und Ressourcen wertschätzt - sowohl als Arbeitgeber als auch auch Dienstleister für die Menschen im Rheinland. Alle Menschen, die im LVR arbeiten und für die der LVR arbeitet, sollen vor Diskriminierung geschützt werden.

Das LVR-Diversity-Konzept

Schwerpunkte

Logo der Landesinitiative Erfolgsfaktor Interkulturelle Öffnung – NRW stärkt Vielfalt

Interkulturelle Öffnung

Der LVR ist engagierter Partner der Landesinitiative "Erfolgsfaktor Interkulturelle Öffnung – NRW stärkt Vielfalt!".

Der LVR betrachtet interkulturelle Vielfalt als eine Stärke. Daher ist der LVR besonders interessiert daran, Menschen mit Einwanderungsgeschichte als neue Mitarbeitende zu gewinnen. In Seminaren haben LVR-Mitarbeitende die Möglichkeit, ihre interkulturellen Kompetenzen zu erhöhen. Zudem versteht es der LVR als seinen Auftrag, gezielt für interkulturelle Vielfalt zu werben und Vorurteile abzubauen.

Logo des LVR-Aktionsplans Gemeinsam in Vielfalt

Inklusion

Inklusion, d.h. das gleichberechtige Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen, ist das politische Leitziel des LVR.

Der LVR setzt sich mit großem Engagement für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein. Dabei wird die UN-Behindertenrechtskonvention als Auftrag an den gesamten Verband verstanden. Die Umsetzung ihrer menschenrechtlichen Anliegen liegt in der Zuständigkeit aller Dezernate und Geschäftsbereiche des LVR.

Mehr erfahren auf der Internetseite der Stabsstelle Inklusion - Menschenrechte - Beschwerden

Logo Erfolgsfaktor Familie

Gleichstellung der Geschlechter

Verfassungsauftrag Gleichstellung: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“ So sagt es das Grundgesetz (Artikel 3, Abs. 2).

Diesem Auftrag folgt der LVR schon seit über 30 Jahren mit Maßnahmen für eine ausgewogene Beschäftigungsstruktur, mit Frauenförderung z.B. für Führungspositionen, mit dem Bemühen, als familienfreundlicher Arbeitgeber die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit zu unterstützen. Auch in seinen fachlichen Aufgaben orientiert sich der LVR am Gedanken der Gendersensibilität.

Mehr erfahren auf der Internetseite der Stabsstelle Gleichstellung und Gender Mainstreaming