Hilfe zur Erziehung
Das LVR-Landesjugendamt beaufsichtigt die stationären Einrichtungen der Jugendhilfe, es berät die Träger und Jugendämter zu den Fragen der Hilfen zur Erziehung und ist selbst Träger der LVR-Jugendhilfe Rheinland mit 5 Standorten.
Hilfe zur Erziehung
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Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder
Beim LVR hat zum 1. Januar 2012 die Rheinische Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder ihre Arbeit aufgenommen.
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LVR-Jugendhilfe Rheinland
Die Jugendhilfe Rheinland bietet mit ihren fünf Jugendhilfeeinrichtungen ein breites Angebot für Jugendliche, die Krisensituationen, Vernachlässigung und Missbrauch erlebt haben und in ihrem Verhalten auffällig sind.
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Aufsicht über stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe
Das Landesjugendamt Rheinland führt die Aufsicht über stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Erziehungshilfe und berät diese Einrichtungen. Ziel ist es, präventiv und reaktiv das Wohl der dort untergebrachten Kinder und Jugendlichen sicherzustellen.
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Beratungsangebote Erziehungshilfe
Das LVR-Landesjugendamt legt in seinen Beratungsangeboten für die Erziehungshilfe im Rheinland das Hauptaugenmerk auf die in diesem Feld tätigen Fachdienste sowie auf Angebote, die die Fachpraxis unterstützen. Die Beratungsangebote wenden sich vor allem an öffentliche Träger der Jugendhilfe. Zum Umfang der Beratung gehören die Beantwortung von Anfragen, Gremienarbeit, Prozessberatungen und Fortbildung. Mit der Förderung und Begleitung von Modellprojekten werden wesentliche Impulse für die Fachpraxis gesetzt.
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Entgelte in Einrichtungen der Jugendhilfe
In NRW bilden Rahmenverträge die Grundlage für Vereinbarungen über Leistungsangebote, Qualitätsentwicklung und Entgelte. Rahmenvertragspartner sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, die Vereinigungen sonstiger Leistungserbringer sowie die kommunalen Spitzenverbände.
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Hilfe für Deutsche im Ausland
Seit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) 1991 ist das LVR-Landesjugendamt zuständig für Jugenhilfeleistungen an Deutsche im Ausland. Mit Belgien und den Niederlanden hat das Landesjugendamt eine Vereinbarung getroffen, um im Rahmen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit die notwendigen Hilfen schnellstmöglich gewähren zu können.
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