Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW
Freie und öffentliche Träger der Kinder- und Jugendarbeit erhalten auf Antrag eine finanzielle Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplanes des Landes Nordrhein-Westfalen (KJFP). Für die Vergabe der Mittel aus dem KJFP an Einrichtungen im Rheinland ist das LVR-Landesjugendamt zuständig.
Die Landesregierung erstellt für jede Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan (KJFP). Darin sind die vorrangigen Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendförderung auf Landesebene beschrieben. Der Förderplan schafft für den jeweiligen Geltungszeitraum (derzeit 2011 - 2015 als Entwurf) eine Grundlage für die Vergabe von Mitteln für besondere Schwerpunkte im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Freie und öffentliche Träger können beim LVR-Landesjugendamt Rheinland eine Förderung aus Mitteln des KJFP beantragen.
Das LVR-Landesjugendamt ist die für das Rheinland zuständige Behörde für die Vergabe der Mittel aus dem KJFP. Diese Aufgabe umfasst die Antragsprüfung, die Bewilligung der Förderung und die Verwendungsnachweisprüfung. Das LVR-Landesjugendamt berät die Träger bei Fragen hinsichtlich der Förderung nach dem KJFP, der Richtlinien und der Antragstellung.
Wichtige Infos zur Projektförderung 2012
Die Antragsfrist zum 01.03.2012 ist keine Ausschlussfrist. Später eingegangene Anträge werden aber lediglich nachrangig berücksichtigt.
Für weitere Informationen verweise ich auf die unten eingestellten Dateien zum Rundschreiben vom 12.01.2012.
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Wilhelm Imgrund
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Arbeitshilfen
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Rundschreiben vom 01.02.2012, mit Merkblatt (PDF, 369 KB)
Antragsaufforderung für Position 6.2 KJFP - Qualifizierung der Jugendfreiwilligendienste
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Richtlinien für die Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan (KJP NRW) (PDF, 108 KB)
Runderlass des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NW vom 18.10.2007
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Kinder- und Jugendförderplan 2011 - 2015 (PDF, 124 KB)
Der Kinder- und Jugendförderplan des Landes Nordrhein-Westfalen 2011 – 2015 (KJFP NRW) wurde am 24.06.2011 im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten
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