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Fachberatung Hilfen für Kinder psychisch kranker und/oder suchtkranker Eltern (KipE, KisE)

Die Fachberatung Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern (KipE) im LVR-Landesjugendamt steht allen Mitgliedskörperschaften des LVR, welche ihre Hilfsangebote für Kinder psychisch kranker Eltern (weiter-) entwickeln wollen, zur Verfügung.

Kinder psychisch kranker und/oder suchtgefährdeter Eltern stellen eine Hochrisikogruppe für Vernachlässigung und Kindeswohlgefährdung dar. Diese Gruppe steht innerhalb unseres Versorgungs- und Beratungssystems häufig vor einer gravierenden Schnittstellenproblematik zwischen dem Versorgungssystem der Jugendhilfe und des Gesundheitswesens. Die sich daraus ergebenden Schwierigkeiten und Herausforderungen prägen auch die Arbeit der Fachkräfte in den Jugendämtern. Der sensible Umgang mit den betroffenen Kindern und Eltern erfordert interdisziplinäres Wissen und Handeln.

Angebote der LVR-Fachberatung

Die Fachberatung KipE bietet je nach regionaler Ausgangslage und Bedarf Unterstützungsleistungen wie etwa Beratung, Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung und Überlegungen zu Finanzierungsstrukturen an.

Mit themenbezogenen Fachtagungen möchten wir den Wissenstransfer unterstützen, Impulse und Anregungen für die praktische Arbeit vor Ort aufzeigen und in den Austausch treten.

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Ansprechperson Fachberatung KipE / KisE

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Isabel Krämer

Telefon

workTelefon:
0221 809-4313

E-Mail

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LVR-Förderprogramm "Kinder und Jugendliche mit psychisch und/oder suchterkrankten Eltern"

Der Landschaftsverband Rheinland hat ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem bestehende und/oder neu aufzubauende regionale Angebote von Hilfen für Kinder und Jugendliche mit psychisch kranken und/ oder suchterkrankten Eltern gefördert werden können.

Grundlage des Programms ist eine rheinlandweite Ist-Stands-Untersuchung, die der Dachverband Gemeindepsychiatrie e.V. im Auftrag des LVR 2019/2020 durchgeführt hat. Die Erkenntnisse können dem Abschlussbericht entnommen werden, der hier zur Verfügung steht.

Mit dem Förderprogramm soll die Gestaltungsrolle der Jugendämter und der Gesundheitsämter im Rheinland gestärkt werden. Sie haben eine maßgebliche Steuerungs- und Planungsverantwortung für die Angebote vor Ort und sind gefordert, notwendige Unterstützungsleistungen zu initiieren und zu verstetigen.

Die einmalige LVR-Förderung hat Initialcharakter und dient als Anschubfinanzierung, um explorative Praxisentwicklung anzustoßen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Jugendämter und Gesundheitsämter im Rheinland. Weitere Informationen bieten das LVR-Rundschreiben 43/7/2020 sowie die Förderrichtlinien.

Die Antragstellung ist mit nachfolgendem Vordruck ab sofort möglich.

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Ansprechperson Förderprogramm

Portrait von Alexander Mavroudis

Alexander Mavroudis

Telefon

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0221 809-6932

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Hier finden Sie Hilfen für Kinder und Jugendliche von psychisch- und/oder suchtkranken Eltern. Die Angebote können nach Postleitzahl Ihres Wohnortes gesucht werden.

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