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Beistandschaft des Jugendamtes

Die Fachberatung Beistandschaften im LVR-Landesjugendamt Rheinland unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern durch Beratung, Fachinformationen, Fortbildungen und Fachtagungen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Beistände.

Die gesetzliche Grundlage für die Beistandschaft des Jugendamtes ist § 1712 Bürgerliches Gesetzbucht (BGB). Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes. Das Jugendamt überträgt die Ausübung der Aufgaben des Beistands einzelnen seiner Beamten oder Angestellten.

Fachberatung

Die Fachberatung Beistandschaften im LVR-Landesjugendamt berät die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern, denen die Aufgaben des Beistandes übertragen wurden. Die Aufgaben des Fachdienstes Beistandschaft sind:

  • die Feststellung der Vaterschaft und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Verfügung über diese Ansprüche
  • die Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung nach § 52a SGB VIII
  • die Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen nach § 52a SGB VIII
  • die Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen nach § 18 (1) Nr. 1 SGB VIII
  • die Beratung und Unterstützung zum Anspruch auf Betreuungsunterhalt des Elternteils, der das Kind betreut (§ 1615 l BGB)
  • die Beratung und Unterstützung junger Volljähriger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen nach § 18 (4) SGB VIII
  • die Beratung nicht verheirateter Eltern über die Abgabe der Sorgeerklärung (§ 18 (2) SGB VIII)

Fortbildungen und Tagungen

Das LVR-Landesjugendamt führt intensive berufsbegleitende Fortbildungen durch, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern bei ihren Aufgaben als Beistandschaft zu unterstützen. Zusätzlich fördert es die berufliche Weiterbildung im Bereich Recht und Verwaltung (Beurkundungsrecht, Insolvenzrecht, Unterhaltsrecht usw.).

Arbeitshilfen, Dokumentationen sowie die Qualitätsstandards für Beistände finden Sie im Servicebereich unten auf dieser Seite.

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Matthias Bisten

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